Die Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe wurde 2022 von diesen Zuschussgebern gefördert:
Bundesministerien:
- Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h, SGB V:
Krankenkassenindividuelle Projektförderung:
- Barmer
- Techniker Krankenkasse
Pauschalförderung für die Selbsthilfearbeit auf Bundesebene:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene (ein Zusammenschluss des Verbands der Ersatzkassen – vdek, AOK-Bundesverband GbR, BKK Dachverband e. V., IKK e. V., die Knappschaft, die Sozialwirtschaft für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).
Förderbetrag: 57.000 Euro
Weitere Zuschussgeber:
- Aktion Mensch
- Aktion-Mensch-Stiftung
- Deutsche Rentenversicherung Bund
Für diese Unterstützung des Einsatzes der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien danken wir herzlich!