Die Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe wurde 2022 von diesen Zuschussgebern gefördert:

Bundesministerien:

  • Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
     

Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h, SGB V:

Krankenkassenindividuelle Projektförderung:

  • Barmer
  • Techniker Krankenkasse

Pauschalförderung für die Selbsthilfearbeit auf Bundesebene:

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene (ein Zusammenschluss des Verbands der Ersatzkassen – vdek, AOK-Bundesverband GbR, BKK Dachverband e. V., IKK e. V., die Knappschaft, die Sozialwirtschaft für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).
Förderbetrag: 57.000 Euro

Weitere Zuschussgeber:

  • Aktion Mensch
  • Aktion-Mensch-Stiftung
  • Deutsche Rentenversicherung Bund

Für diese Unterstützung des Einsatzes der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien danken wir herzlich!

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