Fördermittelberatung für Mitgliedsorganisationen der Bundesvereinigung Lebenshilfe
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team Fördermittel der Bundesvereinigung Lebenshilfe beraten Mitgliedsorganisationen und ihre Dienste und Einrichtungen über Zuschussmöglichkeiten der Aktion Mensch. Sie finden hier die Kontaktdaten sowie Informationen zu den Förderprogrammen der Aktion Mensch.
Das Team Fördermittelberatung der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Das Team Fördermittelberatung der Bundesvereinigung Lebenshilfe informiert über aktuelle Richtlinien der Aktion Mensch und unterstützt die Mitgliedsorganisationen bei der Erstellung der Anträge.
Dazu bieten wir an:
- Individuelle Beratung
Schicken Sie uns Ihre Fragen per E-Mail oder rufen Sie uns an.
Unsere Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite. - Informations-Veranstaltung
In Zusammenarbeit mit den Lebenshilfe-Landesverbänden bieten wir Info-Veranstaltungen in Präsenz an. Erfragen Sie die Termine bei Ihrem Landesverband oder uns. - Online Veranstaltungen
Wir bieten in regelmäßigen Abständen Webinare zu bestimmten Förderbereichen an. Die nächsten Termine finden Sie weiter unten auf dieser Seite. - Info-Mail
Mit der Info-Mail informieren wir über aktuelle Veränderungen zu den Förderrichtlinien der Aktion Mensch e.V. sowie zu den Richtlinien der Stiftung Deutsche Behindertenhilfe.
Gern nehmen wir Sie in unseren Verteiler auf. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an foerdermittel@Lebenshilfe.de - Best-Practice-Beispiele
Die Aktion Mensch bietet mit ihren zahlreichen Förderangeboten den Lebenshilfen viele Optionen, um Vorhaben und Projekte zu realisieren. Entdecken Sie nach Anmeldung in unserem Lebenshilfe Portal INTERN eine Zusammenstellung von Best-Practice-Beispielen aus den Lebenshilfen vor Ort. Erhalten Sie Inspirationen, einen Einblick in die Förderangebote und erfahren Sie, was mit einer Aktion-Mensch-Förderung möglich ist.
Online Veranstaltungen
Nehmen Sie gern an unseren Online-Veranstaltungen zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten der Aktion Mensch teil. Folgende haben wir für Sie geplant:
- Projektförderung (kleine und große Projekte, Kunst und Kultur, Sport, Begegnung, Recht und Teilhabe, weitere)
nächster Termin: 19.10.2023 von 10:00 bis 11:30 Uhr - Kinder und Jugend (Mobilität und Barrierefreiheit, Projektförderung und Besonderheiten der Förderung für die spezielle Zielgruppe Kinder und Jugendliche)
nächster Termin: 16.11.2023 von 10:00 bis 11:30 Uhr - Bereich Arbeit (Anschub- und Investitionsförderung, Konzeptentwicklung)
nächster Termin: 30.11.2023, von 10:00 bis 11:30 Uhr - Investitionsförderung (Mikroförderung, Barrierefreiheit, Fahrzeuge, Immobilien)
nächster Termin: 07.12.2023, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Die Anmelde-Links werden in Kürze folgen.
Die Förderprogramme der Aktion Mensch
Die Förderprogramme sind auf fünf Lebensbereiche aufgeteilt:
- Arbeit (z.B. Inklusionsbetriebe)
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung (z.B. Bildungsprojekte oder lokale Netzwerke)
- Barrierefreiheit und Mobilität (z.B. barrierefreie Websites oder bauliche Maßnahmen)
- Freizeit (z.B. inklusive Sport- oder Theaterangebote)
- Wohnen (z.B. barrierefreie Wohnangebote)
Verbesserte Förderkonditionen
Für Projektförderungen wurden zum Beispiel die Laufzeit auf 5 Jahre und die maximale Fördersumme auf 300.000 € sowie einen Zuschlag von 50.000 € für Barrierefreiheit angehoben. Bei Projekten und Anschubfinanzierungen gibt es ab sofort einen 90-Prozent-Zuschuss. Bisher waren 70 Prozent möglich. Der Eigenanteil liegt somit nur noch bei zehn Prozent.
Hilfreicher Service
Bei der Suche nach einem individuellen Förderangebot hilft zudem ein verbessertes Online-Instrument: Der Förderfinder der Aktion Mensch begleitet Interessierte Schritt für Schritt auf dem Weg zum passenden Förderangebot. Unter www.aktion-mensch.de/foerderfinder werden unter anderem der Lebensbereich, die Zielgruppe oder die Fördersumme abgefragt, um den individuellen Förderbedarf optimal einordnen zu können.
Ausführliche Informationen gibt es auf der Website der Aktion Mensch unter www.aktion-mensch.de/foerderung/antrag/foerderfinder.
Quelle: Pressemitteilung der Aktion Mensch vom 15.01.2019
Aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen der Aktion Mensch
Die Aktion Mensch möchte die Mobilität für alle Menschen ermöglichen und fördern. Ab dem 1. Juni 2023 können im Rahmen eines neuen Förderprogramms die Anschaffung oder Anmietung gemeinschaftlich genutzter spezieller Fahrradtypen mit oder ohne Elektroantrieb gefördert werden.
Dies können
- Rollstuhlbeförderungsräder,
- Parallel-Tandems,
- Dreirad-Tandems und -Fahrräder,
- Rikschas,
- Lastenfahrräder oder
- Handbikes sein.
Auch Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing für maximal 1 Jahr sind Bestandteil der Förderung.
Die Förderung von gebrauchten speziellen Fahrrädern ist möglich, wenn ein autorisierter Fachhändler eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt und eine Garantie gewährt.
In Verbindung mit der Anschaffung oder Anmietung von Fahrrädern können folgende Kosten beantragt werden:
- Sicherheitsausstattung wie Helme und Warnwesten,
- Fahrradnavigationsgeräte,
- Zusätzliche Akkus,
- Reparaturkosten,
- Bau/Umbau von witterungs- und diebstahlsicheren Stellplätzen,
- Aktivitäten, um die Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen
- Fahr- und Sicherheitstraining.
Die Zielgruppe soll bei der Auswahl beteiligt werden, um ihre spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Im neuen Förderangebot können über eine Laufzeit von maximal 1 Jahr bis zu 20.000 Euro (ohne Eigenmittel) beantragt werden. Die Gesamtkosten der Anschaffung sollen 25.000 Euro nicht übersteigen.
Für diese Förderangebot sind keine Stellungnahme und keine Kostenangebote erforderlich.
Anträge können in der Zeit vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2025 zweimal pro Einrichtung gestellt werden.
Die Aktion Mensch möchte die digitale Teilhabe für alle Menschen ermöglichen und stärken. Seit dem 1. Januar 2023 können im Rahmen des neuen Förderangebots „Digitale Teilhabe für alle“ Anträge gestellt werden. Zusätzlich besteht ebenfalls seit 1. Januar 2023 die Möglichkeit der Antragstellung im neuen Themenfeld „Beratung zur Digitalen Teilhabe“ als Anschubförderung im Lebensbereich Bildung und Persönlichkeitsstärkung.
Förderfähig sind Vorhaben der inklusiven Medienarbeit, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Wünsche und Ideen aktiv einzubringen und zu gestalten.
Weiterhin gefördert werden Vorhaben, in denen Peer-Berater*innen ausgebildet, qualifiziert und begleitet werden. In diesem Angebot können für Vorhaben zur digitalen Teilhabe über eine Laufzeit bis zu zwei Jahren insgesamt bis zu 20.000 Euro Zuschuss auf die förderfähigen Kosten beantragt werden.
Über die Anschubförderung „Beratung zur Digitalen Teilhabe“ im Lebensbereich Bildung und Persönlichkeitsstärkung unterstützt die Aktion Mensch den Ausbau von Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung. Anträge können eingebunden im laufenden Förderprogramm als Anschubfinanzierung mit bis zu 150.000 Euro Zuschuss auf die förderfähigen Kosten gestellt werden.
Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – soll seinen Wohnort frei wählen und selbst entscheiden, mit wem er zusammenlebt. Mit einer neuen Systematik im Lebensbereich Wohnen möchte die Aktion Mensch das Thema für Menschen mit Behinderung noch zukunftsfähiger machen und somit Teilhabe, Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung konsequent ermöglichen und in den Fokus der Förderung stellen. Dazu wurden die bislang geltenden Förderprogramme im Lebensbereich Wohnen weiterentwickelt und zusammengefasst.
Ab dem 1. Juli 2022 gelten die folgenden vier Förderprogramme:
1. Selbstbestimmtes Wohnen:
Die bisherigen Förderprogramme „Neue Wohnformen entwickeln“ und „Wege zum selbstbestimmten Wohnen“ wurden in diesem neuen Förderprogramm zusammengeführt und weiterentwickelt. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis 300.000 Euro, Projektförderung bis 50.000 Euro oder eine Anschubförderung bis zu 300.000 Euro beantragt werden.
2. Wohnen 2 bis 8 Personen:
Das Förderprogramm ist eine Weiterentwicklung des Programms “Wohnen 3 bis 8 Personen” und löst dieses ab. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis zu 300.000 Euro und einen Zuschlag für maximal 4 Rollstuhlfahrerplätze von jeweils 20.000 Euro (maximale gesamte Förderung: 380.000 Euro) sowie eine Projektförderung bis zu 20.000 Euro beantragt werden.
3. Wohnen für 9 bis 16 Personen:
Das Förderprogramm ist angepasst worden und gilt künftig ausschließlich für ein inklusives Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis 120.000 Euro und einen Zuschlag für maximal 4 Rollstuhlfahrerplätze von jeweils 20.000 Euro (maximale gesamte Förderung: 200.000 Euro) sowie eine Projektförderung bis zu 20.000 Euro beantragt werden.
4. Zeitlich begrenztes Wohnen:
Mit diesem Förderprogramm fördert Aktion Mensch zeitlich begrenzte Wohnangebote für
- Menschen mit Behinderung
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten,
um zum Beispiel eine besondere Lebenssituation, bei der zeitlich begrenztes Wohnen außerhalb der eigenen Wohnung notwendig ist, zu überbrücken und in ein selbständiges Leben zurückzukommen.
Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss für bis zu 8 Personen über eine Investitionsförderung bis zu 220.000 € und einen Zuschlag für maximal 4 Rollstuhlfahrerplätze von jeweils 20.000 € (maximale gesamte Förderung: 300.000 €) beantragt werden. Für über 8 Personen beträgt der Zuschuss für eine Investitionsförderung bis 120.000 € und ein Zuschlag für maximal 4 Rollstuhlfahrerplätze von jeweils 20.000 Euro (maximale gesamte Förderung: 200.000 Euro).
In Zeiten digitaler und ökologischer Transformation, der Globalisierung und des demografischen Wandels stehen viele Inklusionsunternehmen vor großen Herausforderungen. Die Aktion Mensch möchte bestehende Inklusionsunternehmen bei einer zukunftsorientierten Personal- und Unternehmensausrichtung unterstützen und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung langfristig stärken und sichern.
Im Fokus des neuen Förderprogramms stehen zum Beispiel Vorhaben zur Personalentwicklung, um Menschen mit Behinderung in die Veränderungsprozesse der Unternehmen mit einzubeziehen. Ebenso unterstützt werden neue Möglichkeiten der Digitalisierung im Unternehmen, wie softwarebasierte Arbeitsprozesse, Online-Anwendungen oder medienunterstützte Ausbildungsmethoden. Weiterentwicklung und Professionalisierung durch externe Beratung und Analyse ist ebenfalls Teil des Förderprogramms, um Inklusionsunternehmen krisenfest und zukunftsfähig zu machen.
Bestehende Inklusionsunternehmen, die nicht (mehr) über die Anschubfinanzierung gefördert werden, können ab dem 01. Juli 2022 einen Antrag auf Projektförderung im neuen Förderprogramm stellen. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss von bis zu 150.000 Euro (90 % Förderanteil) beantragt werden.
Mit der neuen Förderaktion setzt sich Aktion Mensch dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung ihr Lebensumfeld selbstbestimmt gestalten. Sie sollen ihre Bedürfnisse und Wünsche selbst benennen und daraus eigenständig Ideen und Projekte im Bereich
- Theater und Tanz
- Film und Audio
- Musik
- Kunst
- Handwerk
entwickeln.
Dafür können über die neue Förderaktion bis zu 10.000 Euro Zuschuss beantragt werden:
- 5.000 Euro für das partizipative Projekt und
- 5.000 Euro zur Herstellung von Barrierefreiheit, so dass jeder mitmachen kann.
Anträge für diese Mikroförderung können vom 15.06.2022 bis 15.06.2023 gestellt werden. Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Dafür bittet sie erstmalig mit Projektabschluss über den Link im Abschlussbericht das Feedback der Projektteilnehmenden einzuholen.
Ab dem 1. März 2021 können Antragsteller-Organisationen Anträge für die neue Förderaktion #1BarriereWeniger einreichen. Die Aktion Mensch stellt 10 Millionen Euro zur Verfügung, um 2.000 Barrieren in einem Jahr abzubauen. Die Grundidee ist, dass Sie als antragstellende Organisation privat-gewerbliche oder öffentlich-rechtliche Akteure für eine Kooperation gewinnen, um gemeinsam die Zugänglichkeit im Sozialraum zu erhöhen. Menschen mit Beeinträchtigung sollen über diese Kooperation mehr Teilhabe im Alltag erhalten.
Was bedeuten der Abbau von Barrieren und das Gewinnen von Kooperationspartnern konkret? Wenn beispielsweise aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Zugang zu einem Geschäft, Restaurant oder Verwaltungsgebäude nicht barrierefrei ist, kann eine Kooperation eingegangen werden, um mit Hilfe einer Rampe den barrierefreien Zugang herzustellen. Der Abbau von technischen Barrieren, wie zum Beispiel die Installation einer akustischen Ansage in Aufzügen, ist ebenso förderfähig wie der Abbau von digitalen und medialen Barrieren. Beispiele sind hier die Übersetzung einer Speisekarte eines Restaurants oder eines Flyers einer Behörde in leichte Sprache.
Bitte beachten Sie folgende Punkte für die Antragstellung in DIAS:
- Anträge können vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2023 gestellt werden
- Die maximale Fördersumme je Antrag beträgt 5.000 Euro
- Der Einsatz von Eigenmitteln oder sonstigen Mitteln ist erwünscht, aber nicht zwingend notwendig
- Die Laufzeit beträgt maximal ein Jahr
- Förderfähige Kosten sind Honorar-, Sach-, und Investitionskosten
- Der Antrag ist von Ihnen als Lebenshilfe-Organisation einzureichen, nicht seitens des Kooperationspartners
- Lebenshilfen mit mehreren Diensten und Einrichtungen können einen Antrag je Dienst/Einrichtung einreichen (bitte denken Sie hierbei im Antrag an die Angabe der durchführenden Organisationseinheit)
Weitere Informationen zu #1BarriereWeniger finden Sie auf der Aktion-Mensch-Webseite und in den Förderbestimmungen. Wir, das Team Fördermittel, freuen uns auf Ihre Anträge und stehen Ihnen für Fragen sehr gerne beratend zur Seite.
Die Aktion Mensch hat das Förderinstrument „Pauschalförderung Bildung“ den Bedingungen der Corona-Pandemie angepasst und bietet ab 01.11.2020 bis zum 30.06.2022 verbesserte Rahmenbedingungen für Bildungsveranstaltungen.
In diesem Zeitraum entfällt die Förderuntergrenze von 700 Euro pro Bildungsveranstaltung. Für physisch anwesende Teilnehmer*innen und Tag können nun 40 Euro als Tagungspauschale geltend gemacht werden. Ebenso erhöht sich die Übernachtungspauschale auf 40 Euro pro Teilnehmer*in und Übernachtung.
Für die digitale Teilnahme kann jetzt eine Tagespauschale von 30 Euro pro Tag und Teilnehmer*in (bis zu maximal 50 Teilnehmer*innen) beantragt werden.
Möglich sind auch Hybrid-Veranstaltungen, bei denen gleichzeitig einige Personen physisch anwesend sind und andere digital zuschauen. Das ist jeweils in den Anträgen anzugeben.
Grundsätzlich werden Bildungsveranstaltungen an zusammenhängenden Tagen gefördert. An jedem Tag sollen mindestens vier volle Stunden Bildungsinhalte vermittelt werden. Das ist über einen Ablaufplan als Anlage nachzuweisen.
Wenn jedoch am An- und Abreisetag weniger als vier Stunden unterrichtet werden, so können diese Tage als ein Tag zusammengezählt werden.
Sollte sich eine digitale Bildungsveranstaltung zu einem Thema über mehrere nicht zusammenhängende Tage erstrecken, kann diese auch in einem einzigen Bildungsantrag zusammengefasst werden. Bei weniger als vier Stunden Unterricht pro Tag wird die Zeit so gezählt, dass vier volle Stunden an zwei Tagen einen zu fördernden Tag ergeben. Wenn Sie Veranstaltungen in einem solchen besonderen Rahmen planen, kontaktieren Sie uns bitte.
Dieses Förderprogramm ist für Menschen mit Beeinträchtigung, deren Angehörige, Betreuer und ehrenamtlich Tätige vorgesehen. Es ist möglich, dass auch hauptamtliche Mitarbeiter*innen als Multiplikatoren/Multiplikatorinnen mit daran teilnehmen.
Übrigens zählen bei der zu berechnenden Pauschale alle Anwesenden mit, also die Referent*innen, die Zuhörenden und notwendigen Begleitpersonen.
Ein Mehraufwand zur Herstellung der Barrierefreiheit kann berücksichtigt werden. Dazu zählen z. B. Dolmetscher*innen für Gebärdensprache und Einfache Sprache. Von diesen Kosten werden 70 Prozent gefördert.
In diesem neuen Förderangebot werden inklusive Ferienreisen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 27 Jahren zu besseren Konditionen gefördert. Beträgt der Anteil der teilnehmenden Menschen mit Behinderung 10 bis 50 %, werden zwei unterschiedliche Pauschalen für die Begleitpersonen angesetzt:
- 70 € pro Tag und Begleitperson für Teilnehmende mit Behinderung
- 35 € pro Tag und Begleitperson für Teilnehmende ohne Behinderung
Fällt der Anteil der Teilnehmenden mit Behinderung unter 10 % (z. B. auch krankheitsbedingt), ist das Vorhaben nicht mehr förderfähig.
Wenn der Anteil der Teilnehmenden mit Behinderung über 50 % liegt, wird die Reise als exklusive Ferienreise gewertet und es kommen die Regelungen des bisherigen Förderangebotes „Ferienreisen“ zum Tragen, das heißt, es werden 35 € pro Tag und Begleitperson gefördert.
Der seitens der Aktion Mensch angesetzte Personalschlüssel von 1:3 für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bleibt auch für dieses Angebot bestehen. Sollten Sie einen höheren Personalschlüssel benötigen, begründen Sie das im Antrag mittels der Pflegegrade der Teilnehmenden bzw. anhand spezieller Diagnosen.
Für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung liegt der Personalschlüssel im Ermessen des Antragstellers.
Das bisher bekannte Förderangebot „Ferienreisen“ für erwachsene Menschen mit Behinderung bleibt unverändert bestehen. Somit können dort neben Ferienreisen für Menschen mit Behinderung, auch Pilgerreisen und Wallfahrten für Menschen mit Behinderung gefördert werden.
Bei Ferienreisen beider Förderangebote ist eine offene Ausschreibung als pdf-Anlage zum Antrag notwendig. Die Mindestdauer einer zu fördernden Reise beträgt einschließlich An- und Abreise 5 Tage. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Ferienziele barrierefrei zugänglich sind.
Die maximale Fördersumme für Ferienreisen beträgt pro Jahr und Projekt-Partner 300.000 €.
Vereinigungen, Einrichtungen und Dienste der Lebenshilfe haben die Möglichkeit, Fahrzeuge der Volkswagen-Marken und von Ford zu Großkundenkonditionen mit teils erheblichen Nachlässen zu erwerben. Grundlage sind Rahmenverträge, die die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit diesen beiden Herstellern abgeschlossen hat.
Alle Informationen dazu finden Sie nach Anmeldung im verbandsinternen Intranet der Lebenshilfe unter Unternehmenskooperationen.
Dieses Angebot ist sowohl für die von der Aktion Mensch geförderten Fahrzeuge, die seit Oktober 2019 bei den örtlichen Autoherstellern gekauft werden, unter Nutzung aller Rabattmöglichkeiten, als auch für die zwischendurch ohne Aktion-Mensch-Förderung anzuschaffenden Fahrzeuge attraktiv.
Alle Informationen dazu finden Sie nach Anmeldung im verbandsinternen Intranet der Lebenshilfe unter Unternehmenskooperationen