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Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
Im Gesetzes-Entwurf zur Änderung des Transplantations-Gesetzes steht, dass jede Person nach dem Tod ihre Organe spendet, wenn sie nicht widerspricht. Vorher gab es die Zustimmungs-Regelung. Das bedeutet, dass man zustimmen muss, wenn man Organe spenden möchte.
Wir lehnen die neue Widerspruchs-Regelung zur Organ-Spende ab. Es kann die Selbst-Bestimmung gefährden und widerspricht auch den Regeln der UN-Behinderten-Rechts-Konvention (UN-BRK).
- Manche Menschen wissen nicht, dass man widersprechen muss. Ihre Organe können dann nach dem Tod entnommen werden, ohne dass sie das wollten.
- Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sind besonders betroffen. Manche verstehen nicht, was Organ-Spende bedeutet. Sie dürfen nicht spenden und werden ausgeschlossen.
- Wenn sie es verstehen, sind sie auf Entscheidungen von Ärzt*innen angewiesen, die aber auch falsch sein können. Dann kann es passieren, dass Organe ohne Zustimmung entnommen werden. Oder dass Organe nicht entnommen werden, obwohl der Mensch spenden möchte.
- Außerdem müssen Informationen in Leichter Sprache vorliegen. Und auch die Aufklärungsgespräche müssen in Leichter Sprache sein.
Die Maßnahmen zur Stärkung der Organ-Spende sind noch neu. Es soll erst abgewartet werden. Eine schnelle Einführung der Widerspruchs-Regelung kann das Vertrauen in die Organ-Spende zerstören.

Stellungnahme Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten vor Ort
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. hat eine Stellungnahme zum Gesetz für die Bezahlung von rechtlichen Betreuer*innen abgegeben. Dieser jetzige Gesetzesentwurf der FDP enthält einige Verbesserungen zu dem ursprünglichen Gesetzesentwurf des Justiz-Ministeriums. Er enthält aber auch viele Kritikpunkte.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hält es für wichtig, dass noch vor der Wahl im Februar 2025 ein Gesetz zu der Betreuer*innen-Vergütung verabschiedet wird, da für Betreuer*innen sonst die alten Regelungen von 2019 gelten.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert, dass das Gesetz schnell verabschiedet wird - dennoch kann dies nur ein erster Schritt sein. An einer langfristigen Lösung muss zwingend weitergearbeitet werden.

Positionspapier Freiwilligendienste 2030 Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit
Ein attraktives Angebot ermöglicht allen Menschen, die sich freiwillig engagieren möchten, den Zugang zu den Freiwilligendiensten. Der gesellschaftliche und demokratische Zusammenhalt wird durch Freiwilligendienste gestärkt – ganz ohne Pflicht zu einem Dienst.
Mit einem neu konzipierten Angebot für ALLE kann das Potential der Freiwilligendienste entfaltet werden und eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit entstehen. Denn Freiwilligendienste sind ein Gewinn hoch 3: für die Freiwilligen, die Menschen in den Einsatzstellen und die Gesellschaft.

Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern Stellung genommen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. begrüßt die mit dem Gesetz verfolgten Ziele:
- Durchschnittliche Anhebung der Betreuer*innenvergütung um 12,7%,
- Anpassung der Betreuer*innenvergütung an die gestiegenen Kosten
- Gewährleistung einer existenzsichernden Finanzierung der Betreuungsvereine.
Allerdings hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. den vorliegenden Entwurf weder für geeignet, diese Ziele zu erreichen, noch dafür, die richtigen und wichtigen Zielsetzungen der Betreuungsrechtsreform zu fördern oder weiterhin umsetzen zu können. Denn er führt zu massiven Verschlechterungen und letztendlich zur Existenzgefährdung des gesamten Betreuungswesens. Er trägt dazu bei, dass Betreuungsvereine und rechtliche Betreuer*innen ihre Arbeit aufgeben müssen. Denn diese haben ggf. am Ende sogar weniger Geld als jetzt. Der Referentenentwurf muss deswegen zurückgenommen und überarbeitet werden. Deas Gesetz darf so nicht Inkrafttreten.

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung Empfehlungen des Bundesrates vom 24.06.24 und Gesetzesentwurf vom 22.05.24 zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune - GVSG
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben zu den Empfehlungen des Bundesrates und dem Gesetzes-Entwurf der Bundes-Regierung zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheits-Versorgung in der Kommune (Gesundheits-Versorgungs-Stärkungs-Gesetz - GVSG) Stellung genommen.
Die Fachverbände finden gut:
- dass nicht-ärztliche Leistungen zur Früh-Förderung von Kindern jetzt zur Gesetzlichen Kranken-Versicherung (GKV) gehören. So ist klar, wer für diese Leistungen zuständig ist. Und notwendige Behandlungen können dann schneller durchgeführt werden.
- dass Einrichtungen für Gesundheits-Beratungen und medizinische Grund-Versorgung wieder im Gesetz stehen. Dadurch wird die Versorgung besser, wenn es nur wenige Ärzte gibt. Das ist besonders für ältere Menschen und für Menschen mit mehreren Krankheiten wichtig.
Die Fachverbände weisen jedoch darauf hin, dass es dringend Verbesserungen für die Versorgung von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen braucht.

Stellungnahme Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleich-Behandlungs-Stellen Stellung genommen.
Mit dem Entwurf sollen die EU-Richtlinien umgesetzt werden. Dafür gibt es im Allgemeinen Gleichstellungs-Gesetz gute Änderungen.
- Es soll eine Schlichtungs-Stelle eingerichtet werden.
- Die Verbände sollen gestärkt werden. Damit Menschen besser unterstützt werden können, wenn sie schlecht behandelt und benachteiligt werden.
Aber es gibt auch Kritik-Punkte. Deshalb hat die Lebenshilfe Forderungen:
- Die Bundes-Regierung hat versprochen, für mehr Barriere-Freiheit zu sorgen. Zum Beispiel auch in Geschäften, Kinos oder Restaurants. Das fehlt im Entwurf und muss mit aufgenommen werden.
- Die Gleich-Behandlungs-Stellen sollen barrierefrei arbeiten. Dafür müssen die Regelungen besser werden. Zum Beispiel muss es Geld für Schulungen in Leichter Sprache geben.
- Es soll ein Verbands-Klage-Recht geben. Das bedeutet: Eine Klage muss sich nicht auf einen einzelnen Fall beziehen. Verbände können auch im Interesse aller Menschen klagen.
Die Fristen für Klagen müssen verlängert werden. So haben Menschen mehr Zeit, ihre Rechte einzufordern.

Stellungnahme der Einzelsachverständigen Prof. Dr. med. Jeanne Nicklas-Faust Gruppenantrag zur Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests
Frau Prof. Dr. med. Jeanne Nicklas-Faust hat als Einzelsachverständige zum Gruppenantrag zur Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums, Stellung genommen.
Seit dem 1. Juli 2022 wird der Pränatal-Test (NIPT) von der Krankenkasse übernommen. Diese Untersuchung testet bei Schwangeren, ob das Kind Trisomie hat.
Das hat dazu geführt, dass der Test jetzt als Reihen-Untersuchung eingesetzt wird. Aber das war von der Politik nicht so gewollt. Die Untersuchung sollte nur in begründeten Einzelfällen gemacht werden.
Wir befürchten, dass Familien, die sich für ein Kind mit Behinderung entscheiden, dadurch unter Druck gesetzt werden.
Sie findet deshalb gut, dass im Gruppenantrag steht:
- Die Durchführung von Pränatal-Tests soll gut überwacht werden.
- Experten sollen prüfen, ob die rechtlichen, menschlichen und gesundheits-politischen Grundlagen eingehalten werden.
- Der Bundestag soll einen Bericht dazu erhalten.

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung Inklusive Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
Auch die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugend-Hilfe-Inklusionsgesetz – IKJHG) Stellung genommen.
Die Fachverbände fordern:
- Junge Menschen mit Behinderung sollen in der Jugendhilfe alle Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Vor allem ambulante Leistungen müssen erhalten bleiben. Das sind zum Beispiel Beratungen und Hilfen bei Bildung. Dabei ist wichtig, dass Konflikte weiterhin über Schiedsstellen gelöst werden können.
- Für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) soll das Sozial-Gericht zuständig sein.
Außerdem sagen die Fachverbände:
- Der Begriff „Teilhabe“ muss im Sozial-Gesetz-Buch stehen, in § 1 SGB VIII.
- Inklusion muss für alle Leistungen der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gelten. Das soll in § 4 SGB VIII geregelt werden.
- Mitarbeitende der Eingliederungshilfe müssen als Fachkräfte anerkannt werden.
- Die Regelungen der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe müssen sich nach dem Neunten Buch Sozial-Gesetz-Buch (SGB IX) richten. Es enthält wichtige Regelungen für Menschen mit Behinderung.

Stellungnahme Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Inklusive Kinder- und Jugendhilfe - Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugend-Hilfe-Inklusionsgesetz – IKJHG) Stellung genommen.
Der Entwurf enthält gute neue Regelungen, die Familien von Kindern mit Behinderungen entlastet.
Zum Beispiel:
- Die Kinder- und Jugendhilfe ist für alle Kinder und Jugendlichen zuständig - egal ob mit oder ohne Behinderung.
- Die Beiträge sind für alle gleich festgelegt.
- Ambulante Leistungen sind beitragsfrei (zum Beispiel: Beratungen und Hilfe bei der Erziehung).
- Die Behinderung muss nicht noch einmal geprüft werden,
- Es wird einfacher, Leistungen der Eingliederungshilfe zu bekommen.
Aber es gibt auch Dinge, die noch besser werden müssen.
Zum Beispiel:
- Der Anspruch auf ambulante Leistungen muss geregelt werden.
- Das Sozial-Gericht soll für alle Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe zuständig sein.
- Die Regeln für die Leistungen der Eingliederungshilfe müssen einfacher werden.

Stellungnahme Fachverbände für Menschen mit Behinderung Pflegekompetenzgesetz - PKG
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben zum Pflege-Kompetenz-Gesetz (PKG) des Bundesministeriums für Gesundheit eine Stellungnahme abgegeben.
Die Fachverbände finden den Entwurf gut, fordern aber auch einige Änderungen.
- Pflege – zum Beispiel Körperpflege oder Thrombose-Strümpfe anziehen - soll im betreuten Wohnen weiter von Heilerziehungs-Pflegenden oder Pädagogen gemacht werden.
- Pflegende Angehörige sollen mehr Unterstützung erhalten. Kündigungen von Pflegediensten sollen besser geregelt werden, damit Pflegebedürftige geschützt werden. Der Gesetzgeber darf nicht sagen, dass die Pflege nur von Pflegefachkräften gemacht werden darf.
- Beratungs-Angebote für Pflegebedürftige sollen verbessert werden. Hilfsangebote sollen auch für Einzelpersonen verfügbar sein.
- Pflegegeld und soziale Absicherungen sollen auch während Krankenhaus-Aufenthalten verlängert werden. Außerdem müssen Angehörige als Einzelhelfende anerkannt werden.