Wohngeld
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Wohnen
Rechtstipp

Wohngeld 2022 – Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Das Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung (Zuschuss), die für Mieter und auch Eigentümer von Wohnraum in Betracht kommt, wenn sie etwa die Kosten für die Miete nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können. Meistens wird der Zuschuss für zwölf Monate bewilligt. Pro Haushalt wird nur einmal Wohngeld gewährt; bei Eigentümern muss es sich um selbst genutzten Wohnraum handeln.

Wohngeld – Fragen und Antworten

Informationen zum Wohngeld
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Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Wohngeld regelt das Wohngeldgesetz (kurz: WoGG) und ergänzend die Wohngeldverordnung (kurz: WoGV).

Die Leistungen des WoGG wurden zum 1. Januar 2022 erhöht (vgl. die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene 1. Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des WoGG (1. WoGFV)).

Im Folgenden möchten wir auf wichtige Fragen zum Thema Wohngeld eingehen.

Informationen zum Wohngeld
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Wohngeld und Pflegewohngeld
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Exkurs zum Thema Pflegewohngeld

  • Das Pflegewohngeld ist von dem Wohngeld nach dem WoGG zu unterscheiden. Es geht bei dem Pflegewohngeld darum, die Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen (SGB XI) von der Zahlung des Investitionskostenanteils ganz oder teilweise zu befreien.
  • Diese Leistung gibt es derzeit in nur in einigen Bundesländern (vgl. Landespflegegeldgesetze der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein).
  • Voraussetzung ist, dass die Bewohner Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Damit scheidet das Pflegewohngeld für Menschen mit Behinderung aus, die in besonderen Wohnformen leben (bis 31.12.2019: Wohnstätte/Wohneinrichtung der Behindertenhilfe). Die Pflege muss in einer Pflegeeinrichtung mit einer Zulassung nach dem SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) erfolgen und auf Dauer angelegt sein.
  • Hohes Einkommen und Vermögen kann die Gewährung des Pflegewohngelds ausschließen. So muss unter bestimmten Voraussetzungen z. B. ein Hausgrundstück erst verwertet werden, bevor Pflegewohngeld gewährt werden kann, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2018 – Az: 12 A 3076/15.

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld

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