Ein kleiner Junge mit Down-Syndrom spielt mit Bauklötzchen. Es fällt ein warmer Lichtstrahl aus einem Fester auf ihn.
© Lebenshilfe/David Maurer
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Nachlass für den guten Zweck #Testament

Testament erstellen und mit dem Erbe Gutes tun

Muss ich ein Testament erstellen? Ist das Erbe nicht gesetzlich geregelt? Das stimmt. Aber entspricht das, was das Gesetz regelt, auch Ihrem Willen?

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen erklären, wie Sie ein Testament erstellen und wie Sie Ihren Nachlass für den guten Zweck einsetzen können.

Zudem bieten wir Ihnen unseren kostenlosen Ratgeber zum Thema Erbe und Testament zum Download an. 

Natürlich schicken wir Ihnen den Ratgeber auf Anfrage auch gerne kostenfrei per Post zu. Schreiben Sie uns eine Mail. Oder rufen Sie uns gerne an: 06421 / 491 165.

Kein Testament erstellt: Wer erbt etwas?

Wenn Sie kein Testament aufsetzen, wird Ihr Erbe bzw. Ihr Nachlass gemäß der gesetzlichen Erbfolge vererbt. Diese gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und sie sieht folgende Erbrechte vor:

  • Erbrecht für den Ehegatten
  • Verwandtenerbrecht für die Hinterbliebenen des Erblassers

Die Verwandten werden dabei in verschiedene Ordnungen unterteilt:

  1. Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers
  2. Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Nichten, Neffen, Großneffen, Großnichten
  3. Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen
  4. Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Urgroßväter, Urgroßmütter, Großonkel, Großtanten
  5. Ururgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge

Wichtig zu wissen: Sobald es Verwandte innerhalb einer der Ordnungen gibt (z. B. Kinder in der 1. Ordnung), sind alle darunterliegenden Ordnungen von einer Erbschaft vollständig ausgeschlossen (z. B. Eltern in der 2. Ordnung). Auch innerhalb der Ordnungen gilt diese Regelung: Gibt es Kinder und Enkelkinder in der 1. Ordnung, sind die Enkelkinder von einer Erbschaft vollständig ausgeschlossen.

Warum ist es sinnvoll, ein Testament zu erstellen?

Erben und Vererben
© Lebenshilfe/David Maurer

Die gesetzliche Erbfolge kann die individuellen Wünsche beim Vererben nicht berücksichtigen. In Ihrem Leben sind Sie immer auch für andere Menschen da. Ihre Familie steht dabei gewiss an erster Stelle. Es gibt jedoch immer auch andere Menschen, mit denen Sie sich verbunden fühlen.

Deshalb ist es empfehlenswert, sich mit der Frage "Möchte ich ein Testament?" zu beschäftigen. Das Aufsetzen eines Testaments muss nichts mit Angst oder Trauer zu tun haben. Das Testament ist nur ein Mittel, um die individuellen eigenen Entscheidungen in die Zukunft zu tragen. Wer ein Testament erstellt, handelt verantwortungsvoll und weitblickend, für sich, für seine Familie, für Freunde und vielleicht auch für eine gemeinnützige Organisation wie die Lebenshilfe.

Für viele Menschen sind es bestimmte Ereignisse oder Wendepunkte, wie die Geburt des ersten Kindes oder der Eintritt in den Ruhestand, die sie veranlassen, an die Regelung des Nachlasses zu denken. Wen kann ich mit meinem Erbe bedenken? Gestalten Sie die Zukunft aktiv: Bedenken Sie alle Menschen, die Ihnen wichtig sind, und überlegen Sie doch einmal, ob Sie mit Ihrem Nachlass auch etwas für den guten Zweck bewirken möchten.

Die Vorteile einer Nachlassregelung

  • Sie stellen sicher, dass Dinge, die Ihnen am Herzen liegen, in Ihrem Sinne geregelt sind.
  • Sie sorgen dafür, dass Ihr Nachlass dort hilft, wo er gebraucht und geschätzt wird.
  • Sie vermeiden Ungerechtigkeiten, Unklarheiten und Streit.
  • Sie wissen: „Ich habe mein Testament erstellt und nehme damit meine Möglichkeiten und meine Verantwortung aktiv wahr.“
  • Sie wissen, dass Sie Ihr Testament ändern können, je nachdem, wie sich Ihre Lebenssituation gestaltet.

Testament schreiben: Welche Arten oder Formen von Testamenten gibt es?

Es gibt verschiedene Testamentsformen. Wir möchten hier einen ersten Überblick geben.

Erben und das Testament
© Lebenshilfe/David Maurer

Ein Testament schreiben: Wie geht das?

Wichtig: Wenn Sie Ihr Testament aufsetzen wollen, sollten Sie Ihre Überlegungen und Vorstellungen gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder einem Notar bzw. einer Notarin prüfen lassen.

  1. Sie haben den ersten Schritt bereits erfolgreich gemeistert. Sie haben sich Gedanken darüber gemacht, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Lassen Sie die Entscheidung reifen. Schieben Sie Regelungen jedoch nicht unendlich auf. Vielleicht hilft Ihnen der Gedanke, dass Sie alle Entscheidungen jederzeit ändern oder ergänzen können.
  2. Informieren Sie sich auf dem Weg zu einer testamentarischen Regelung umfassend, ziehen Sie gegebenenfalls Menschen / Steuerberater / einen Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens zu Rate.
  3. Lernen Sie die gesetzliche Erbfolge kennen. Wenn die dortigen Regelungen Ihren Vorstellungen entsprechen, ist es nicht erforderlich, dass Sie ein Testament aufsetzen.
  4. Haben Sie persönliche Vorstellungen zur Verteilung Ihres Nachlasses, die über die gesetzliche Erbfolge hinausgehen, empfiehlt sich die Aufsetzung eines Testaments.
  5. Verfassen Sie Ihr Testament eigenhändig oder mithilfe eines Rechtsanwaltes oder Notars.
  6. Stellen Sie sicher, dass Ihr Testament aufgefunden wird. Dazu können Sie Ihr Testament gegen eine Gebühr beim Nachlassgericht hinterlegen.

Beim eigenhändigen Testament bedenken Sie bitte die folgende Formvorgaben:

  • Versehen Sie den Text mit der Überschrift „Testament“.
  • Schreiben Sie den Text komplett handschriftlich und gut lesbar.
  • Beenden Sie den Text mit Angaben zu Ort und Datum und Ihrer vollständigen Unterschrift (alle Vornamen und Familiennamen).
  • Seien Sie in allen Äußerungen so eindeutig wie möglich und nennen Sie Namen und Anschrift der zu berücksichtigenden Personen oder Organisationen.
  • Wenn Sie ausschließen möchten, dass Ihre sogenannte Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentsverfassung in Zweifel gezogen wird, legen Sie ein Attest Ihres Arztes bei.

Pflichtteil, Steuern und mehr: Weitere Hinweise zum Testament schreiben

Kostenloser Ratgeber zum Testament erstellen und sinnerfüllten Vererben

Testament erstellen

Um Ihnen einen besseren Überblick zu gewähren, haben wir einen kostenlosen Ratgeber zum Thema Erbe und Testament erstellt. Darin finden Sie alle wichtigen Hinweise übersichtlich und gebündelt. Der Ratgeber "Füreinander da sein – In die Zukunft wirken" enthält weitere Informationen zum Erstellen eines Testaments, hilfreiche Tipps, Ratschläge und vieles mehr.

Diesen Ratgeber können Sie hier kostenfrei herunterladen, abspeichern und jederzeit zu Rate ziehen.

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Testamentsspende – Nachlass für den guten Zweck

Informationen zum Vererben
© Lebenshilfe/David Maurer

Wenn Sie ein Testament erstellen, können Sie darin auch Organisationen mit einem Vermächtnis bedenken. Diese Organisationen sind dann keine Erben, sondern erhalten lediglich einen von Ihnen festgelegten Teil Ihres Erbes (neben Geld sind auch Gegenstände o. Ä. vererbbar). Das Vermächtnis innerhalb Ihres Testaments ist eine konkrete und zielgerichtete Zuwendung für eine bestimmte Person oder Organisation.

Zuwendungen aus Nachlässen sind eine wichtige Unterstützung, damit die Bundesvereinigung Lebenshilfe ihre wichtige Arbeit leisten kann und das in sie gesetzte Vertrauen immer wieder erfüllt. Wir sind sehr dankbar, wenn Sie sich dazu entscheiden, die Lebenshilfe mit einem Teil Ihres Nachlasses zu bedenken. Wir danken Ihnen, auch im Namen der vielen behinderten Menschen mit ihren Familien, für die wir als Lebenshilfe da sind. Seit mehr als sechs Jahrzehnten, tagtäglich und auch in Zukunft.

"Es reifte in mir der Entschluss, die Lebenshilfe zum Erben meines Vermögens zu machen, unter der Berücksichtigung meiner Freunde, die mir im Leben etwas bedeutet haben. Dieser Entschluss macht mich zufriedener, und ich glaube, ich habe es richtig gemacht."

Cäcilie Tilberg

Wenden Sie sich gerne an uns

Mit Ihrem Testament, in dem Sie die Lebenshilfe bedenken, gestalten Sie eine menschliche Zukunft für Menschen mit geistiger Behinderung. Wenn Sie die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. in Ihrem Testament bedenken möchten, geben Sie einfach den vollständigen Namen und am besten auch die Anschrift an:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg

Wenn Sie die Lebenshilfe bereits durch Ihre Spende unterstützen, zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit Menschen mit einer geistigen Behinderung, die es oft noch besonders schwer haben in unserer Gesellschaft. Alle Wünsche, die Sie an uns herantragen, werden von uns vertraulich behandelt. Eine rechtliche Beratung können und dürfen wir allerdings nicht geben.

Angelika Magiros, Leiterin Fördererbetreuung

Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
Hermann-Blankenstein-Str. 30
10249 Berlin
Tel.: (030) 206411-143
E-Mail:
Testament@Lebenshilfe.de

Ein strahlendes Lächeln ist Ihnen gewiss

Ulla Schmidt liest Kindern vor
© Hans D. Beyer

"Menschen mit geistiger Behinderung, die vor einigen Jahrzehnten noch schamhaft versteckt wurden, leben heute mitten unter uns. Sie erfreuen sich ihres Lebens. Und oft stecken sie uns an mit ihrer Begeisterungsfähigkeit.

Das gelingt, wenn Menschen mit geistiger Behinderung die Unterstützung erhalten, die sie brauchen, ihr Leben lang: Lebenshilfe!

Wir sind sehr dankbar, dass sich Menschen immer wieder dafür entscheiden, die Idee der Lebenshilfe nachhaltig zu unterstützen: Zum Beispiel mit einem Teil ihres Nachlasses.

Diese finanziellen Mittel helfen uns sehr, unseren Einsatz für Menschen mit geistiger Behinderung fortzusetzen.

Und so bitte ich Sie ganz herzlich: Denken Sie bitte einmal darüber nach, die Lebenshilfe mit einem Teil Ihres Vermächtnisses zu unterstützen. So wirken Sie in die Zukunft.

Ein strahlendes Lächeln der Menschen, die unserer Hilfe bedürfen, ist Ihnen gewiss."

Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D., Bundesvorsitzende der Lebenshilfe

Foto von Angelika Magiros

Dr. Angelika Magiros

Mittelbeschaffung und Öffentlichkeitsarbeit

Tel. 0 30 20 64 11-1 43

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