Möchten Sie mit uns sprechen?
06421 49 10
Spenden
Zwei Frauen umarmen sich und lächeln freundlich.
© Lebenshilfe/David Maurer
Behindertenausweis
Rechtstipp | Stand: 21.11.2025
#Lebenshilfe

Schwerbehinderungen und der Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis dient dem Nachweis einer Behinderung. Das ist für sogenannte Nachteilsausgleiche wichtig. Sie sollen finanzielle Nachteile ausgleichen, eine unabhängige Lebensführung ermöglichen und die Teilhabe erleichtern. Mehr darüber auf dieser Seite.

Der Schwerbehindertenausweis

Zwei Frauen in der Nahaufnahme lachen fröhlich.
© Lebenshilfe/David Maurer

Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland fast 8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Dazu zählen unter anderem auch Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung. Die Vielfalt der Erscheinungsformen geistiger Behinderung ist groß. 

Längst nicht jedem Menschen sieht man eine Behinderung an. Darum gibt es den sogenannten Schwerbehindertenausweis. Er dient dem einfachen Nachweis einer Behinderung. Der Schwerbehindertenausweis gibt darüber hinaus Auskunft über den Grad der Behinderung sowie besondere Beeinträchtigungen.

Definition: Ein Schwerbehindertenausweis ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis einer anerkannten Behinderung oder Schwerbehinderung dient. Er enthält persönliche Angaben zur Inhaberin oder zum Inhaber sowie den Grad der Behinderung und gegebenenfalls die zugehörigen Merkzeichen. Darüber hinaus können weitere relevante Informationen vermerkt sein. Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es, bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Feststellung einer Schwerbehinderung

Richtige Ansprechpartner für die Feststellung einer Behinderung sind in der Regel die Versorgungsämter. Ist die Zuständigkeit in einem Bundesland anders geregelt, kann der oder die richtige Ansprechpartner*in beim Bürgeramt erfragt werden – oder Sie informieren sich online.

Welcher Grad der Behinderung (GdB) für welche Behinderung angesetzt wird, ist in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) geregelt.

Je nach Ausprägung der Krankheit bzw. der Behinderung kann die Höhe des festgestellten GdB unterschiedlich ausfallen. Sie hängt bei einer Epilepsie beispielsweise von der Art und Häufigkeit der Anfälle ab und variiert zwischen 30 und 100.

Wichtig: Eine sogenannte Schwerbehinderung liegt erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 vor.

Merkzeichen laut Schwerbehindertenausweisverordnung

Die Versorgungsämter bzw. die entsprechenden Behörden stellen auch fest, ob eine besondere Beeinträchtigung besteht, die einem Merkzeichen entspricht. Es werden hierfür die folgenden Abkürzungen verwendet, die unter anderem in der Schwerbehindertenausweisverordnung geregelt sind.

Übersicht über die Abkürzungen auf dem Schwerbehindertenausweis:

  • G: Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt (gehbehindert)
  • aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H: Hilflos
  • Bl: Blind
  • Gl: Gehörlos
  • TBl: Taubblind
  • B: Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson
  • RF: Rundfunk- und Telefongebührenermäßigung möglich
  • 1. Kl.: Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Wagenklasse möglich

Hinweis: Die auf einem Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen geben Auskunft über ‘besondere’ Beeinträchtigungen. Die meist mit Buchstaben abgekürzten Merkzeichen machen zudem auf einen Blick erkennbar, welche Nachteilsausgleiche die Person in Anspruch nehmen kann – zum Beispiel, ob sie dauerhaft auf eine Begleitperson angewiesen ist.

Was ist das Beiblatt mit oder ohne Wertmarke?

Auf Antrag stellt das Versorgungsamt ein Beiblatt zum Behindertenausweis aus. 

  • Ein Beiblatt ohne Wertmarke kann für die Kfz-Steuerermäßigung genutzt werden.
  • Ein Beiblatt mit Wertmarke kann als Fahrschein im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden.
    • Um eine Wertmarke zu erhalten, müssen bestimmte Merkzeichen (z. B. “G”, “aG”, “H”, “Bl” oder “Gl”) vorhanden sein.
    • Bei den Merkzeichen “H” und “Bl” ist die Wertmarke kostenfrei.
    • Bei den Merkzeichen “G”, “Gl” oder “aG” kostet die Wertmarke 104 Euro für ein Jahr (53 Euro für ein halbes Jahr).

Wie wird ein Schwerbehindertenausweis beantragt?

Eine inklusive Gruppe aus drei Frauen. Alle drei lachen herzlich.
© Lebenshilfe/David Maurer

Auch bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises können Sie sich in der Regel an das für Sie zuständige Versorgungsamt oder Bürgeramt bzw. Bürgerbüro wenden. In vielen Bundesländern lässt sich der Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises auch online ausfüllen. Dazu besuchen Sie das entsprechende Online-Portal Ihres Bundeslandes und folgen den dortigen Angaben.

Voraussetzung ist immer, dass eine Behinderung festgestellt und der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Dauerhafte Behinderungen werden regelmäßig unbefristet festgestellt – aber selbst dann wird der Schwerbehindertenausweis in der Regel nur befristet ausgestellt (§ 152 Abs. 5 S. 3 SGB IX). 

Früher konnte man vor Ablauf des Schwerbehindertenausweises einen Antrag auf Verlängerung einreichen. Eine Verlängerung ist bei aktuellen Schwerbehindertenausweisen im Scheckkartenformat nicht mehr möglich. In diesem Fall muss rechtzeitig ein neuer Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Achten Sie dabei immer auf ein aktuelles Lichtbild.

Wie sieht ein Schwerbehindertenausweis aus?

Nachbildung eines Schwerbehindertenausweises mit Vorder- und Rückseite.
© Lebenshilfe

Der Schwerbehindertenausweis ist heute eine Plastikkarte im Scheckkartenformat. Man kann dem Ausweis einige Informationen über die Person mit Behinderung sowie Angaben zur Gültigkeit entnehmen.

Auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises sieht man unter anderem eine kurze Beschreibung in englischer Sprache, ein Lichtbild des Trägers oder der Trägerin des Ausweises, den Namen der Person sowie weitere Hinweise und Kennzeichen.

Auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises sieht man den festgestellten Grad der Behinderung (GdB), Merkzeichen, die auf besondere Beeinträchtigungen hinweisen, sowie weitere Angaben zum Träger oder zur Trägerin des Ausweises und zur Ausstellungsbehörde. Es ist möglich, dass bei Ihnen noch weitere, individuelle Kennzeichnungen eingetragen sind.

Schwer-in-Ordnung-Ausweis: Hannah Kiesbye aus Halstenbek im Kreis Pinneberg hat das Down-Syndrom. Sie findet, dass niemand in irgendeine Schublade gesteckt werden sollte, und hat daher den Namen geändert. Ihr "Schwer in Ordnung"-Ausweis wurde zum Renner – die entsprechende Hülle kann vielerorts erworben werden, wie etwa bei vielen Landes- und Landratsämtern. Der NDR hat hier darüber berichtet.

Die EU-Flagge sowie weitere Flaggen der Mitgliedsstaaten wehen im Wind.
© CC0/Pixabay

Wann kommt der Europäische Behindertenausweis?

Am 4. Dezember 2024 ist die europäische Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises (European Disability Card) in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zum 5. Juni 2027 Zeit, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. 

Die neuen Regelungen werden in Deutschland dann voraussichtlich ab dem 5. Juni 2028 angewendet werden. Ab diesem Zeitpunkt können Menschen mit Behinderung ihre Assistenzkräfte und Begleitpersonen mit dem Europäischen Behindertenausweis bei Reisen und Kurzaufenthalten (bis zu 3 Monaten) in einem anderen EU-Land die gleichen Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, wie Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz in diesem Land haben.

Wichtig: Der Europäische Behindertenausweis ersetzt nicht den nationalen Schwerbehindertenausweis für die Nutzung im jeweiligen Heimatland. In Deutschland werden der nationale und der europäische Schwerbehindertenausweis in einem Ausweis kombiniert. Der Ausweis wird sowohl als physische Karte als auch digitale Version bereitgestellt.

Digitaler Schwerbehindertenausweis

Detlef Erasmy bei einem Treffen in der Bundesdruckerei.
© Lebenshilfe
Detlef Erasmy der Bundesdruckerei in Berlin.

Zukünftig soll es neben der physischen Karte einen digitalen Schwerbehindertenausweis geben, der auf dem Handy oder Tablet mitgeführt werden kann. Der Schwerbehindertenausweis wird dann in die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) geladen. Das ist eine persönliche digitale Brieftasche in Form einer App.

Zur konzeptionellen Entwicklung des digitalen Schwerbehindertenausweises wurden die Bundesvereinigung Lebenshilfe und andere Selbstvertreter- und Fachverbände Ende 2025 zu einem Workshop in die Bundesdruckerei in Berlin eingeladen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begleitete den Workshop als Auftraggeber. 

Ziel des Workshops war es, herauszufinden:

  • Wie wird der Schwerbehindertenausweis durch Menschen mit Behinderung genutzt?
  • Welche Anforderungen haben sie an einen digitalen Ausweis?

Detlef Erasmy konnte als Experte in eigener Sache seine Anliegen und Bedarfe von Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung einbringen. Weitere Workshops finden mit Ausstellenden (z. B. Versorgungsamt, Bürgeramt) und Prüfenden (u. a. Unternehmen, Behörden) statt.

Hintergrund: Detlef Erasmy und weitere Selbstvertreter*innen haben sich seit 2005 für eine Verkleinerung des damaligen Schwerbehindertenausweises in A5-Größe eingesetzt. 2012 wurde der scheckkartengroße Ausweis für etwa sieben Millionen Menschen eingeführt. Für ihren Einsatz wurden Detlef Erasmy und Achim Giesa mit der Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Detlef Erasmy ist Selbstvertreter im Rat behinderter Menschen der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Nachteilsausgleiche

Wurde eine Behinderung festgestellt, stehen Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen steuerliche Nachteilsausgleiche zu. Sie werden im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geregelt. Auf einer Seite zum Thema haben wir alle wichtigen Informationen zusammengefasst:

Eine Straße mit einem großen Symbol, das einen Parkplatz für Menschen mit Behinderung kennzeichnet.
© CC0-Lizenz
Mit dem blauen EU-Parkausweis dürfen Sie auf Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol parken, den sogenannten Behindertenparkplätzen.

Neben den steuerlichen Nachteilsausgleichen gibt es auch in anderen Bereichen Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung. So können sie z. B. unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Öffentliche Verkehrsmittel unentgeltlich nutzen (§ 228 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX).
  • Parkerleichterungen nutzen.
  • Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag erhalten.

Die Parkerleichterungen sind in § 45 Straßenverkehrs-Ordnung und in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO, Rn. 118) geregelt. Um die Vergünstigungen nutzen zu können, benötigt man einen blauen EU-Parkausweis oder einen orangefarbenen Parkausweis.

Parkausweise: Mit dem orangefarbenen Ausweis können alle Parkerleichterungen nach den VwV-StVO genutzt werden. Er gilt im Gegensatz zum blauen Ausweis aber nur bundesweit und berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Die Ausweise können bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden beantragt werden.

Die Möglichkeiten zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag (früher Rundfunkgebühr) sind im sogenannten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) geregelt. Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung kann online gestellt werden.

Weitere Inhalte rund um das Thema Schwerbehindertenausweis

Unsere Expertinnen und Experten

Newsletter abonnieren

Spendenkonto: Bundesvereinigung Lebenshilfe, IBAN DE26 5139 0000 0000 5010 00, BIC: VB MH DE 5F

Jetzt spenden