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Recht auf Arbeit

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention
ist ein Vertrag.
Die Abkürzung dafür ist: UN-Konvention.
Deutschland hat die
UN-Konvention unterschrieben.
Auch Deutschland muss sich
an den Vertrag halten.
In der UN-Konvention steht zum Beispiel:
Alle Menschen haben ein Recht auf Arbeit.
Auch Menschen mit schweren Behinderungen.
Müssen alle Menschen arbeiten?
Nein!
Aber alle Menschen mit Behinderung
müssen wählen können:
- ob sie arbeiten wollen
- oder ob sie nicht arbeiten wollen.
Egal, welche Behinderung sie haben.

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Das ist wichtig:
Menschen, die viel Unterstützung brauchen,
brauchen gute Arbeits-Plätze.
Sie müssen die Unterstützung bekommen,
die sie brauchen.
Nur so können sie gut arbeiten.
Gute Arbeits-Angebote kann es überall geben.
Zum Beispiel:
- in Tages-Förderstätten,
- in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- oder auf dem 1. Arbeits-Markt.