Presse
01.11.2019 Recht und Sozialpolitik

Lebenshilfe: Bundestag und Bundesrat sollen Finanzierungsstreit beim Angehörigen-Entlastungsgesetz beilegen

Die Lebenshilfe findet das Gesetz gut. Es hilft Menschen mit Behinderung und ihren Familien. Bundestag und Bundesrat sollen sich schnell einigen.

Armut in der Familie
© Lebenshilfe / David Maurer

Vor der öffentlichen Anhörung zum geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz am 4. November fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe Bundestag und Bundesrat dazu auf, ihren Streit um Finanzierungsfragen beizulegen und das Gesetz schnellstmöglich zu verabschieden. In ihrer Stellungnahme begrüßt die Lebenshilfe, dass mit dem Gesetzesvorhaben unterhaltspflichtige Kinder und Eltern entlastet werden sollen. „Schließlich sind Eltern von Menschen mit Behinderung ihr Leben lang stärker gefordert als andere Familien“, sagt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin, Ulla Schmidt, MdB.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz enthält außerdem eine dauerhafte Finanzierung der fast 500 bundesweit tätigen Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen aus Bundesmitteln und die Einführung eines Budgets für Ausbildung, mit dem Menschen mit Behinderung eine Unterstützung bei der Berufsausbildung erhalten. Auch der Anspruch auf Grundsicherung für junge Menschen mit Behinderung im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt ist in dem Gesetz geregelt.

In der Gesamtschau enthält das Gesetz sowohl Be- als auch Entlastungen für die Länder. Es wäre für die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen schwer vermittelbar, wenn Bund und Länder zu diesem sozialpolitisch wichtigen Gesetz keine Einigkeit erzielen könnten. Ulla Schmidt: „Bundestag und Bundesrat müssen sich deshalb zusammenraufen und den Weg für das Gesetz zügig frei machen!“

Der Bundestag berät am 8. November in zweiter und dritter Lesung. Der Bundesrat kann am 29. November das Gesetz beschließen und damit ein starkes Signal für die Solidarität mit unterstützungsbedürftigen Familien setzen.

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