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Presse
12.02.2026
Inklusion und Teilhabe

Lebenshilfe: Auch die Privatwirtschaft muss barrierefrei werden!

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes hat noch erhebliche Schwachstellen, die im parlamentarischen Verfahren behoben werden müssen.

Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigung.
© CC0-Lizenz

Lange haben Menschen mit Unterstützungsbedarf auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) warten müssen. Insofern begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass es jetzt einen Kabinettsbeschluss gibt, der erstmals einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen enthält, also Hilfestellungen im Einzelfall zur Überwindung von Barrieren. Das ist ein großer Fortschritt. Der Gesetzesentwurf hat allerdings noch erhebliche Schwachstellen, die im parlamentarischen Verfahren behoben werden müssen. So sieht die Reform keine umfängliche Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit vor. Auch umfasst der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen leider keine baulichen Veränderungen und muss innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.: „Nach dieser sehr langen Vorbereitungszeit wünschen wir uns nun für die Menschen mit Behinderung insbesondere eine zeitnahe Verabschiedung und ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes. Dabei muss der Strucksche Satz gelten: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Als Lebenshilfe sagen wir: Alle müssen ihren Beitrag leisten – auch der private Sektor! Gerade in einer alternden und vielfältigen Gesellschaft ist umfassende Barrierefreiheit notwendiger denn je.“


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