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Presse
29.01.2026
Recht und Sozialpolitik

Nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung!

Lebenshilfe warnt vor Einschnitten bei der Eingliederungshilfe nach Bericht der Sozialstaatskommission.

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung
© Lebenshilfe/David Maurer

Die Sozialstaatskommission empfiehlt dem Bundessozialministerium, sich bei der Eingliederungshilfe auf zeitnahe Kostensenkungen zu fokussieren, etwa durch Änderungen im Vertragsrecht zum Umgang mit Tarifsteigerungen.

Hierzu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.:

„Der Sozialstaat darf nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung reformiert werden. Nicht die Gehälter des Betreuungspersonals, sondern Bürokratieabbau und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sind aus unserer Sicht entscheidend für Kostenbegrenzungen. Denn gerade immer umfangreichere Verwaltungsverfahren machen die Eingliederungshilfe teurer, ohne dass etwas bei Menschen mit Unterstützungsbedarf ankommt. Zum Beispiel müssen trotz gleichbleibender Bedarfe jährlich neue Anträge gestellt werden, deren Umsetzung dazu noch kleinteilig kontrolliert wird.“

Die Lebenshilfe fordert die Bundesregierung auf, bei ihrem Grundsatz „Keine Kürzung in der Eingliederungshilfe“ zu bleiben und nicht durch die Hintertür, die individuelle Teilhabe, zum Beispiel durch Pauschalen oder Poolen, zu begrenzen.


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