Presse
21.04.2021 Inklusion und Teilhabe

Lebenshilfe: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf nicht scheitern!

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz steht für gleichberechtigte Teilhabe. Es muss noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.

Spielende Kinder mit Down-Syndrom
© Lebenshilfe/David Maurer
Spielende Kinder mit Down-Syndrom

Der Bundestag will das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz morgen, am 22. April, endlich in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Die Lebenshilfe ist erleichtert, dass diese wichtige Reform nun beschlossen werden soll. Im Mai werden aber noch die Länder zustimmen müssen. Ein erneutes Scheitern im Bundesrat, wie es schon in der vorangegangenen Legislaturperiode der Fall war, wäre eine riesige Enttäuschung für Familien von Kindern mit Behinderung. Ihnen stehen bislang Leistungen für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D., appelliert an ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sowie an die Ministerpräsidenten im Bundesrat, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in der vorliegenden Form zu beschließen: „Familien von Kindern mit Behinderung warten schon viel zu lange darauf. Ihre Hoffnungen dürfen nicht schon wieder zerschlagen werden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung gleichberechtigte Teilhabe und längst überfällig, nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention bei uns in Deutschland schon seit über zehn Jahren gilt.“

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden die Grundlagen dafür gelegt, dass die Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind. Das Gesetz sieht außerdem vor, von 2022 bis 2028 die Unterstützungsangebote zur Teilhabe für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in die Zuständigkeit der Jugendämter zu verlagern. Dieser Übergang soll wissenschaftlich begleitet und überprüft werden. Hierzu mahnt die Lebenshilfe eine hinreichende Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände an. Ab 2024 bereits sollen die Eltern von Kindern mit Behinderung zudem durch einen Verfahrenslotsen im Jugendamt unterstützt und begleitet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Mittlerweile haben Bundestag und Bundesrat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verabschiedet - mehr dazu auf dieser Seite.

 


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