Presse
27.10.2020 Inklusion und Teilhabe

Lebenshilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe muss endlich inklusiv werden!

Die Lebenshilfe hat lange auf das neue Gesetz gewartet. Sie begrüßt den guten Entwurf. Es darf jetzt aber keine Verzögerungen mehr geben.

Inklusive Schule Lebenshilfe
© Lebenshilfe/David Maurer

Schon seit vielen Jahren fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, damit auch Kinder mit Behinderung und ihre Familien deren Leistungen erhalten können. Mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz hat das Bundesfamilienministerium nun endlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Anspruch erfüllt. „Die Lebenshilfe ist sehr froh über die Reform, aber das Gesetz muss jetzt auch kommen! In Anbetracht der Bundestagswahl im nächsten Jahr darf keine Zeit mehr vertan werden“, sagt die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Das neue Gesetz soll den Kinder- und Jugendschutz verbessern, Pflege- und Heimkinder stärken, Kindern und Jugendlichen mehr Beteiligung sichern, sie mit Ombudsstellen unterstützen und vor allem endlich eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe schaffen. Die Lebenshilfe begrüßt sehr, dass das Familienministerium nun die Belange von jungen Menschen mit Behinderung ernsthaft in den Blick nimmt. Mit der Regelung, dass alle Jugendhilfe-Leistungen künftig inklusiv sein müssen, stellt der Entwurf einen Meilenstein für mehr Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung und deren Familien dar.

Das vorgelegte Gesetz sieht überdies vor, dass von 2022 bis 2028 die Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen insgesamt in die Zuständigkeit der Jugendämter fallen. Dieser Übergang soll vorbereitet, wissenschaftlich begleitet und überprüft werden. Außerdem sollen junge Menschen mit Behinderung und ihre Eltern durch sogenannte Verfahrenslotsen bei den Jugendämtern unterstützt werden. 2028 soll ein weiteres Reformgesetz einzelne Regelungen zum Zuständigkeitswechsel treffen.

Die Lebenshilfe hält den gestreckten Umsetzungszeitraum hinsichtlich der Herausforderung des Strukturumbaus für angemessen. Allerdings muss 2028 dann auch Schluss sein. Eine Verzögerung der zweiten Reformstufe nach 2028 muss im Sinne der Kinder und Eltern unbedingt vermieden werden, damit das Hin- und Her zwischen den Ämtern endlich aufhört.

Im Gesetzentwurf noch unbeachtet bleiben Eltern mit Behinderung. Diese Leerstelle muss im weiteren Gesetzesvorhaben unbedingt geschlossen werden. Diese und weitere Forderungen zu dem Gesetzentwurf sind in der Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 26. Oktober 2020 enthalten.


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