Presse
05.11.2024 Inklusion und Teilhabe

Lebenshilfe begrüßt Stärkung sozialer Kriterien bei Reform des Vergaberechts

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Beschaffung von Waren sollen soziale Kriterien künftig stärker berücksichtigt werden.

Zwei Menschen mit Behinderung lachen sich an und geben sich die Hände.
© Lebenshilfe/David Maurer
Reform des Vergaberechts fördert Inklusion.

Öffentliche Auftraggeber sollen dafür bereits im Rahmen der Leistungsbeschreibung mindestens ein soziales oder umweltbezogenes Kriterium vorsehen. Sozial soll ein Kriterium unter anderem insbesondere dann sein, wenn es darauf abzielt, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird, oder wenn zu beschaffende Waren, Bau- und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in besonderem Maße zugänglich sind. Diese Regelung im sogenannten „Vergabetransformationspaket“ begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe ausdrücklich. Aktuell liegt hierzu ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vor.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., erklärt: „Menschen mit Behinderung werden davon profitieren, dass sie bei Vergabeentscheidungen berücksichtigt werden. Das geplante Gesetz kann so zum wichtigen Baustein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft werden.“


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