Ein kleines Mädchen, lachend und in Bewegung.
© Lebenshilfe / David Maurer
Über uns
Barrierefreiheit bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe #Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie stellt die Bundesvereinigung Lebenshilfe sicher, dass ihre Angebote barrierefrei sind? In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit für unsere Webseite und unsere Geschäftsstellen geben wir die Antwort darauf.  

Stand: 01.09.2022

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.lebenshilfe.de), die entsprechend gültiger Internet-Standards entwickelt wurde.  

Standards zur Gewährleistung der Barrierefreiheit

Folgende Standards wurden bei der Erstellung unserer Webseite beachtet und nach Möglichkeit eingehalten:

  • Die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C
  • Valides CSS
  • Valider HTML-Code

Unser Internet-Auftritt enthält Texte in Leichter Sprache. Diese sind als solche markiert. Als Vorlesefunktion für Internet-Seiten und PDF-Dateien ist die Software ReadSpeaker installiert.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Wir versuchen, alle neuen, eigenen PDF-Dokumente in barrierefreier Form anzubieten. Das bedeutet, dass Screenreader sie problemlos vorlesen können. Ältere PDFs werden von uns nicht nachträglich überarbeitet und sind meist nicht barrierefrei. Ebenso sind PDFs anderer Anbieter, auf die wir verlinken, oft nicht barrierefrei.

Nach derzeitigem Stand sind nicht alle Video- und Audiodateien in unserer Mediathek auf YouTube mit Untertiteln oder Transkriptionen versehen. YouTube bietet die Möglichkeit, automatisiert erstellte Untertitel zu aktivieren, die jedoch nicht immer akkurat den Inhalt wiedergeben.

Barrierefreiheit in unseren Geschäftsstellen

Barrierefreiheit in der Geschäftsstelle Berlin und der Veranstaltungsetage:

  • Für Besucher*innen stehen zwei gekennzeichnete Behindertenparkplätze direkt vor dem Gebäude zur Verfügung
  • Alle Zugänge sind barrierefrei
  • Fahrstühle sind vorhanden
  • Es gibt eine rollstuhlgerechte Toilette
  • Die Eingangstür öffnet sich automatisch (nach außen)
  • Ein Wegeleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen ist vorhanden

Barrierefreiheit in der Geschäftsstelle Marburg und den Veranstaltungsräumen

  • Für Besucher*innen steht ein gekennzeichnete Behindertenparkplätze vor dem Gebäude zur Verfügung
  • Alle Zugänge sind barrierefrei
  • Fahrstühle sind vorhanden
  • Es gibt eine rollstuhlgerechte Toilette
  • Die Eingangstür öffnet sich automatisch (nach außen)

Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an die folgende Adresse: Bundesvereinigung@Lebenshilfe.de

Schlichtungsverfahren

Wenn nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.  

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle. Die Informationen sind auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.  

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

  • Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen  
  • Mauerstraße 53  
  • 10117 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Telefon: 030 185 272 805
Fax: 030 185 272 901
Online-Formular auf der Website der Schlichtungsstelle

Es besteht auch die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle mittels SQAT (Signing Question and Answer Tool) zu kontaktieren.

Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit

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