In der Werkstatt können Menschen mit Behinderung mitbestimmen. Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Kurz heißt sie: WMVO. Mehr dazu hier.
mehrInklusives Wahlrecht bedeutet: Alle Menschen dürfen wählen. Und das ist wichtig. Jede Stimme hat bei Wahlen den gleichen Wert. Hier mehr zu Wahlen.
mehrJede Spende hilft uns, Menschen mit verschieden Behinderungen und ihre Familien zu unterstützen. Nur gemeinsam können wir unser Ziel erreichen.
mehrDie Lebenshilfe setzt sich für Menschen mit Behinderung ein. Sie vertritt ihre Interessen sowie ihre Rechte und gibt ihnen Hilfe zur Selbsthilfe.
mehrKostenlose Freianzeigen für den guten Zweck: Nutzen Sie die Füllanzeigen der Lebenshilfe in verschiedenen Formaten, um zu helfen und etwas Gutes zu tun.
mehrRente für Menschen mit Behinderung in Werkstätten: Beschäftigte können schon nach 20 Jahren einen Rentenanspruch haben. Wir bieten weitere Informationen an.
mehrDie Lebenshilfe Zeitung informiert Angehörige, Freunde und Förderer geistig behinderter Menschen. Berichte, Interviews, und Tipps aus allen Lebensbereichen
mehrDie Lebenshilfe ist Arbeitergeberin und gibt Einblick in Soziale Berufe in der Behindertenhilfe, wie Heilerziehungspflege, Sozialassistenz o. Heilpädagogik.
mehrDie Lebenshilfe macht jedes Jahr einen Jahres- und Wirkungs-Bericht. Hier finden Sie den aktuellen Jahresbericht der Lebenshilfe Leichter Sprache.
mehrDer Übergang vom Kindergarten in die Schule ist eine Herausforderung; besonders für Eltern von Kindern mit Behinderung. Wer finanziert die Schulbegleitung?
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