Presse
28.04.2022 Inklusion und Teilhabe

Teilhabe umfasst auch pflegerische Leistungen

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und die Bundesarbeitsgemeinschaft Heilerziehungspflege begrüßen das neue Kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Heilerziehungspflege. Sie fordern aber auch: Pflegeleistungen dürfen in der Ausbildung nicht fehlen.

Anpassung der Pflegeverträge
© Lebenshilfe/David Maurer

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und die Bundesarbeitsgemeinschaft Heilerziehungspflege (BAG HEP) begrüßen die Erstellung des Kompetenzorientierten Qualifikationsprofils für die Ausbildung von Heilerziehungspflegenden an Fachschulen, welches am 16. Dezember 2021 von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen und nun veröffentlicht worden ist. Allerdings machen sie darauf aufmerksam, dass die Teilhabe als Kernkompetenz der Heilerziehungspflege zwingend auch pflegerische Leistungen umfasst.

Nach Überzeugung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und der BAG HEP enthält das Kompetenzorientierte Qualifikationsprofil viele innovative Ansätze und ist ein wichtiger Schritt hin zu bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen in der Ausbildung sowie im späteren Berufsalltag der Heilerziehungspflegenden. Im Vordergrund der Beschreibung des Berufsbildes der Heilerziehungspflege steht die teilhabeorientierte Unterstützung in behindernden Lebenssituationen, unter anderem in den Bereichen Gesundheitsförderung und -erhaltung. Dies begrüßen die Verbände, weil Teilhabe die Kernkompetenz der Heilerziehungspflege ist und bleiben muss. Pflege ist dabei elementare Voraussetzung für Teilhabe und muss notwendiger Bestandteil der Heilerziehungspflege bleiben. Nur so kann der Auftrag der Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Fachschulen für Heilerziehungspflege erfüllt werden, Menschen mit Behinderung auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und die BAG HEP fordern deshalb die Länder dazu auf, diesen entscheidenden Aspekt in der Umsetzung der Lehrpläne abzubilden.

Zum Hintergrund:

Das „Kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Heilerziehungspflegenden an Fachschulen“ ist am 16. Dezember 2021 durch die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen worden. Das länderübergreifende Papier beschreibt das Anforderungsniveau des Berufsbildes und enthält Definitionen der beruflichen Handlungskompetenzen, über die qualifizierte Heilerziehungspflegende verfügen müssen, um dem Anforderungsniveau des Berufs zu entsprechen und den Beruf kompetent ausüben zu können. Ziel des KMK-Papieres ist es, durch bundeseinheitliche Leitplanken das Profil der Heilerziehungspflege in Abgrenzung zu anderen sozialen Berufsbildern als die Profession für Teilhabe zu stärken.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de


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