Auch die Privatwirtschaft muss barrierefrei werden
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht im Gesetzentwurf zum neuen Behindertengleichstellungsgesetz erheblichen Nachbesserungsbedarf. Am 3. Dezember ist Welttag der Menschen mit Behinderung.
Lange haben Menschen mit Behinderung auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes warten müssen. In dem nun vorgelegten Entwurf sieht die Bundesvereinigung Lebenshilfe jedoch erhebliche Schwachstellen und fordert zwingend Nachbesserungen. Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.: „Wir sind froh, dass es jetzt endlich vorangehen soll. Wenn das Gesetz aber nicht besser wird, bleibt es in großen Teilen ein zahnloser Papiertiger.“
Das Behindertengleichstellungsgesetz hat das Ziel, Deutschland barrierefrei zu machen. Die Reform sieht allerdings keine umfängliche Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit vor. Es wird lediglich klargestellt, dass ein Verstoß gegen bereits bestehende gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung darstellt. Betroffene können aber nicht auf Beseitigung oder Unterlassung dieser Benachteiligung klagen, sondern sie nur feststellen lassen. Konsequenzen daraus folgen nicht. Ulla Schmidt: „Alle müssen ihren Beitrag leisten – auch der private Sektor. Gerade in einer alternden und vielfältigen Gesellschaft ist umfassende Barrierefreiheit notwendiger denn je.“
Zumindest stellt der Entwurf klar, dass Menschen mit Behinderung künftig einen durchsetzbaren Anspruch auf angemessene Vorkehrungen gegen private Unternehmen haben. Das sind Hilfestellungen, die im Einzelfall benötigt werden, um bestehende Barrieren zu überwinden. Beispielsweise das Vorlesen der Speisekarte oder das Anlegen einer mobilen Rampe. „Dieser Klarstellung muss im parlamentarischen Verfahren unbedingt erhalten bleiben und durch Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung ergänzt werden“, fordert die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Außerdem darf der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen keinesfalls auf bestimmte Maßnahmen beschränkt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass es sogar zu einer Verschlechterung der aktuellen Rechtslage kommt. Derzeit schließt der Entwurf beispielsweise alle baulichen Änderungen aus.“
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