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Presse
26.01.2026
Ethik

„Euthanasie“-Morde: Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes auch rechtlich verankern!

Das fordert die Lebenshilfe zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.

Das Bild zeigt den Gedenk- und Informationsort zu den "Euthanasie"-Verbrechen der Nationalsozialisten in der Berliner Tiergartenstraße. Zu sehen sind eine durchsichtige blaue Wand, Rollstuhlfahrer und Fußgänger sowie Blumen und Kränze, die auf dem Boden liegen.
© Lebenshilfe/Peer Brocke
Der Gedenk- und Informationsort zu den "Euthanasie"-Verbrechen der Nationalsozialisten in der Berliner Tiergartenstraße

Erst im vergangenen Jahr, 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, wurden die Opfer von „Euthanasie“-Morden und Zwangssterilisierungen als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt. Dafür hatte sich die Lebenshilfe jahrelang beharrlich eingesetzt. „Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages muss die Anerkennung als Verfolgte nun auch rechtlich verankert werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.

Ulla Schmidt weiter: „Wir sind froh, dass unsere Beharrlichkeit Erfolg hatte und Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht länger zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Aber der Bundestagsbeschluss reicht nicht aus. Deutschland muss nun endlich rechtlich klarstellen, welch furchtbares Leid diesen Menschen angetan wurde und dass sie als Gruppe systematisch dem Morden und medizinischen Missbrauch preisgegeben waren.“

Die Lebenshilfe erinnert nicht nur zum 27. Januar an die Opfer der NS-„Euthanasie“. So gibt es Kooperationen zwischen Gedenkstätten und der Lebenshilfe. Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung führen dort in einfacher Sprache durch die Ausstellungen. Sie machen so die Opfer sichtbar, die sie damals selbst hätten werden können. Und sie wirken den vielen Vorurteilen entgegen, die auch heute noch Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien in der Gesellschaft erfahren müssen.

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Hier gibt es Informationen über Menschen mit Unterstützungsbedarf in der Nazi-Zeit in Leichter Sprache.

Kranzniederlegung
Am 28. Januar werden gegen 11 Uhr Vertreter*innen der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Lebenshilfe Berlin am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der NS-„Euthanasie“ in der Tiergartenstraße 4, 10785 Berlin, einen Kranz niederlegen. Dies findet statt im Rahmen der Gedenkveranstaltung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel.
Am 27. Januar wurde das Vernichtungslagers Auschwitz befreit. Seit 1996 wird in Deutschland rund um diesen Tag an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert. 

Zum geschichtlichen Hintergrund
Insgesamt wurden von 1939 bis 1945 in Einrichtungen des Deutschen Reichs 200.000 kranke und beeinträchtigte Menschen in verdeckten Aktionen ermordet. Europaweit wird von 300.000 Tötungen ausgegangen. Die Opfer galten als „Ballastexistenzen“, als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ aussortiert. Ihre Vernichtung wurde im Rahmen der T4-Aktion, benannt nach der Tötungszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, systematisch geplant und kaltblütig vollzogen. Hinzu kommen 400.000 Opfer von Zwangssterilisierungen.


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