Presse
24.03.2021 Recht und Sozialpolitik

Corona: Pflegende Angehörige müssen sich weiter vorrangig impfen lassen können!

Das fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe gehört.

Corona-Virus-Impfstoff
© CC0-Lizenz

„In der geplanten neuen Impfverordnung sollen pflegende Angehörige nicht mehr in der höchsten Priorität berücksichtigt werden – das darf nicht passieren!“, so Helga Kiel, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). „Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst in Deutschland, sie brauchen das Recht auf eine vorrangige Impfung.“

In seiner Stellungnahme vom 23. März fordert der bvkm als Teil der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige ausdrücklich im Text der Impfverordnung zu nennen. Auch in der Begründung zur Verordnung darf die Nennung der pflegenden Angehörigen keinesfalls zurückgenommen werden, da diese Regelung bereits auf Landesebene umgesetzt wird.

Lesen Sie auch die Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

Hier gibt es weitere Informationen zum Corona-Virus (auch in Leichter Sprache).


Newsletter abonnieren