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Erst-Stimme

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Alle 4 Jahre ist Bundestags-Wahl in Deutschland.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben 1 Erst-Stimme und 1 Zweit-Stimme.
Mit der Erst-Stimme wählt man einen Kandidaten.
Der ist aus dem eigenem Wahl-Kreis vor Ort.

Die Wahl ist geheim.
Dafür geht man in eine Wahl-Kabine.
Vorher bekommt man seinen Stimm-Zettel.
Auf dem Stimmzettel gibt es 2 Spalten.
In die linke Spalte kommt die Erst-Stimme.
In dieser Spalte stehen die Kandidaten aus dem eigenen Wahl-Kreis.
Mit der Erst-Stimme wählt man also eine Person.
Ein Kandidat hat die meisten Stimmen
im Wahl-Kreis.
Er bekommt dann einen Sitz
im Deutschen Bundestag.

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