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Arbeit-Geber/Arbeit-Geberin

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Der Arbeit-Geber ist der Chef einer Firma.
Der Arbeit-Geber stellt Mitarbeiter ein.
Und er bezahlt sie.
Die Mitarbeiter sind die Arbeit-Nehmer.
Ein Arbeit-Geber kann Mitarbeiter
auch wieder kündigen.
Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer
unterschreiben einen Arbeits-Vertrag.
An den müssen sich beide halten.
Beide können vorher ihre Wünsche und Forderungen sagen.
Zum Beispiel:
- zum Lohn,
- zur Arbeits-Zeit oder
- zu den Urlaubs-Tagen.
Wenn sich beide einig sind,
unterschreiben sie den Vertrag.
Dann hat der Arbeit-Geber
einen neuen Mitarbeiter.