Zugang zu beruflicher Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für alle: Die Lebenshilfe fordert eine Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
mehrDas Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Wenn Menschen mit Behinderung keine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden haben sie Anspruch auf Leistungen.
mehrIn der Werkstatt können Menschen mit Behinderung mitbestimmen. Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Kurz heißt sie: WMVO. Mehr dazu hier.
mehrSeit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für Menschen mit Behinderung in Deutschland. 2023 wird Deutschland erneut geprüft.
mehrRente für Menschen mit Behinderung in Werkstätten: Beschäftigte können schon nach 20 Jahren einen Rentenanspruch haben. Wir bieten weitere Informationen an.
mehrDie Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe hat Folgen für das Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Wir klären auf.
mehrWir informieren über die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge für Menschen mit Behinderung, die in einer WfbM arbeiten. Weitere Informationen hier.
mehrFreiwilligendienst: Bundesfreiwilligendienst, FSJ und Co.: Wir klären auf, welche Freiwilligendienste es gibt und worauf man dabei achten muss.
mehrDer SEH-WEISEN Kalender der Bundesvereinigung Lebenshilfe zeigt die Kunst von Menschen mit Behinderung. Sie malen die Bilder, die im Kalender zu sehen sind.
mehrDie Lebenshilfe bietet viele Informationen in Leichter Sprache an. Damit alle Menschen die Texte verstehen. Hier bekommen Sie einen Überblick.
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