Das Thema Tod und Sterben wird größtenteils aus dem alltäglichen Leben verbannt. Zu Unrecht. Mehr zur Versorgungsplanung für Menschen mit Behinderung hier.
Die Thesen zur Schulinklusion der Bundesvereinigung Lebenshilfe zur Inklusiven Bildung in der Schule, die das Ergebnis innerverbandlicher Debatten sind.
Die Geburt eines Kindes ist eine Umstellung. Kommt eine Behinderung hinzu, muss das Kind häufig intensiv versorgt werden. Dafür gibt es Staatliche Hilfen.
Es gibt viel Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung. Aber sie können Hilfe bekommen. Hier gibt es dazu Informationen in Leichter Sprache.
Was ist gut, was ist schlecht für ein Kind? Was ist eine Kindes-Wohl-Gefärdung? Hier bekommen Sie Informationen über Kinder-Schutz in Leichter Sprache.
Zugang zu beruflicher Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für alle: Die Lebenshilfe fordert eine Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Wenn Menschen mit Behinderung keine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden haben sie Anspruch auf Leistungen.
Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für Menschen mit Behinderung in Deutschland. 2023 wird Deutschland erneut geprüft.
In der Werkstatt können Menschen mit Behinderung mitbestimmen. Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Kurz heißt sie: WMVO. Mehr dazu hier.
Rente für Menschen mit Behinderung in Werkstätten: Beschäftigte können schon nach 20 Jahren einen Rentenanspruch haben. Wir bieten weitere Informationen an.