In der Werkstatt können Menschen mit Behinderung mitbestimmen. Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Kurz heißt sie: WMVO. Mehr dazu hier.
Rund um den Mund: Wer trägt die Kosten, wenn um die Zähne von Menschen mit Behinderung geht? Zu dieser und weiteren Fragen bekommen Sie hier Antworten.
Wie können Gewalt in Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe verhindert werden? Wir geben einen Überblick und weiterführende Informationen.
Die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe hat Folgen für das Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Wir klären auf.
Wie viel Geld bekommen Menschen, die in einer Werkstatt beschäftigt sind? Und woher kommt das Geld? Die Bundesvereinigung Lebenshilfe möchte informieren.
Unsere Demokratie ist in großer Gefahr. Die Lebenshilfe setzt sich für Menschlichkeit und Vielfalt und gegen Ausgrenzung und Diskriminierung ein.
Rente für Menschen mit Behinderung in Werkstätten: Beschäftigte können schon nach 20 Jahren einen Rentenanspruch haben. Wir bieten weitere Informationen an.
Freiwilligendienst: Bundesfreiwilligendienst, FSJ und Co.: Wir klären auf, welche Freiwilligendienste es gibt und worauf man dabei achten muss.
Die Lebenshilfe ist ein Verein. Und setzt sich für Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Familien ein. Hier erfahren Sie mehr in Leichter Sprache.
Inklusives Wahlrecht bedeutet: Alle Menschen dürfen wählen. Und das ist wichtig. Jede Stimme hat bei Wahlen den gleichen Wert. Hier mehr zu Wahlen.