Presse
08.02.2018 Inklusion und Teilhabe

Wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderung im Koalitionsvertrag

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt die Vereinbarungen der neuen Bundesregierung. Zum Beispiel sollen Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten endlich wählen dürfen.

„In den Sondierungsgesprächen kamen Menschen mit Behinderung nicht vor, jetzt sind wichtige Anliegen angesprochen“, bewertet Ulla Schmidt, MdB und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, den Entwurf zum Koalitionsvertrag. „In vielen Lebensbereichen werden jetzt zum Beispiel Ziele für mehr Barrierefreiheit formuliert, eine grundlegende Voraussetzung für ungehinderte Teilhabe.“ 

Der Ausschluss vom Wahlrecht für behinderte Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten soll endlich abgeschafft werden. Dafür hat sich die Lebenshilfe seit Jahren mit aller Kraft eingesetzt. Auch die Reform des Betreuungsrechts mit Erhöhung der Vergütung ist seit langem eine wichtige Forderung der Lebenshilfe: Nur so kann die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung wirksam unterstützt werden.

Ein Fortschritt für Familien mit behinderten Angehörigen ist die in der Pflegeversicherung vorgesehene Einführung eines jährlichen Entlastungsbetrages. Eine dringende Forderung der Lebenshilfe zur Pflegeversicherung wird jedoch nur unzureichend angesprochen: „Die Ungleichbehandlung von Versicherten, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, muss endlich abgestellt werden", so die Vorsitzende Ulla Schmidt. „Sie erhalten statt der üblichen Pflegeleistungen nur eine geringfügige Pauschale unabhängig vom Pflegegrad – obwohl sie genauso ihre Beiträge zahlen wie andere Versicherte auch.“ 

Die teilweise Aufhebung des Kooperationsverbotes bei der Bildung macht es möglich, dass sich der Bund nun auch mit einem Investitionsprogramm für barrierefreie Schulbauten beteiligt. Dies begrüßt die Lebenshilfe als wichtigen Schritt auf dem Weg zur inklusiven Bildung.

Eine zentrale Forderung der Lebenshilfe ist, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf immer mitzudenken. „Menschen mit schwerer Behinderung dürfen Verbesserungen bei der Teilhabe nicht vorenthalten werden. Hier müssen wir im Verlauf der Legislatur wachsam sein", betont Ulla Schmidt.


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