Presse
28.05.2020 Sonstiges

Auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung haben Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall

„Das ist ein großer Erfolg für die Lebenshilfe!", sagt Bundesvorsitzende Ulla Schmidt.

Ein Porträtbild von Ulla Schmidt
© Ulla Schmidt
Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D., ist seit 2012 Bundesvorsitzende der Lebenshilfe.

Bisher haben nur Eltern minderjähriger Kinder einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten, wenn sie in der Corona-Krise ihre Söhne und Töchter zuhause betreuen müssen. Dass auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung eine solche Entschädigung beanspruchen können, hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe in den vergangenen Wochen immer wieder mit Nachdruck gefordert. Heute nun hat der Bundestag einer entsprechenden Änderung im Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.: „Das ist eine ungeheure Entlastung für Eltern und ein großer Erfolg für die Lebenshilfe. Nachdem Werkstätten und andere Einrichtungen der Tagesbetreuung wegen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, betreuen und pflegen tausende Familien ihre erwachsenen Angehörigen mit Behinderung rund um die Uhr zuhause und gehen damit an ihre Belastungsgrenze. Nun haben sie immerhin einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall."

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