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Geschäfts-Ordnung

Geschäftsordnung
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe
hat eine Geschäfts-Ordnung.
Darin stehen die Regeln
für die Mitglieder-Versammlung.

Zum Beispiel steht in den Regeln:

  • Welche Mitglieder wählen dürfen.
  • Wie gewählt wird.
  • Wer wann sprechen darf.
  • Wer die Versammlung leitet.
  • Was der Vorstand macht.

Das steht in einem Heft.
Es hat 8 Seiten.
Es heißt:
Die Regeln für die Mitglieder-Versammlung von der Lebenshilfe – in Leichter Sprache

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