Rat der Eltern und Angehörigen der Lebenshilfe (REA)
Liebe Eltern, Angehörige, Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter, Mitarbeitende der Lebenshilfen bundesweit sowie alle Interessierten, wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Arbeit! Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Einblick in unsere Aufgaben, unsere Schwerpunkte und unsere vielfältigen Wirkungsbereiche innerhalb der Bundesvereinigung Lebenshilfe geben. Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderung und ihre Familien bestmöglich zu unterstützen. Gern stehen wir Ihnen auch persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
Was ist der Rat der Eltern und Angehörigen?
Der Rat der Eltern und Angehörigen (REA) ist ein fest verankerter Teil der Lebenshilfe. Er versteht sich als Stimme der Eltern und Angehörigen – innerhalb der Organisation und darüber hinaus. Im REA spiegelt sich die Vielfalt ihrer Sichtweisen und Anliegen wider. Er setzt sich engagiert dafür ein, dass diese gehört und vertreten werden.
Die Lebenshilfe wurde 1958 als Elternverein gegründet. Das bedeutet:
Die Eltern und Angehörigen sind das Fundament der Lebenshilfe. Eltern und Angehörige sind für Menschen mit Behinderungen lebenslang kompetente Partner in allen Lebensphasen und Lebensfeldern und können und wollen mitreden und mitgestalten. Die Lebenshilfe ist maßgeblich als Eltern- und Angehörigenselbsthilfeverband und Selbsthilfeverband von Menschen mit geistiger Behinderung zu verstehen.
Aus der Geschäftsordnung des READie Eltern und Angehörigen sind das Fundament der Lebenshilfe. Eltern und Angehörige sind für Menschen mit Behinderungen lebenslang kompetente Partner in allen Lebensphasen und Lebensfeldern und können und wollen mitreden und mitgestalten. Die Lebenshilfe ist maßgeblich als Eltern- und Angehörigenselbsthilfeverband und Selbsthilfeverband von Menschen mit geistiger Behinderung zu verstehen.
Heute ist sie mit rund 110.000 Mitgliedern Eltern- und Angehörigenselbsthilfeverband, Selbsthilfeverband von Menschen mit geistiger Behinderung, Fachverband und Verband von Leistungsanbietern.
Kernanliegen des Rats der Eltern und Angehörigen
Der REA diskutiert Themen, die die Lebenssituation von Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung und deren Eltern und Angehörige sehr belasten. Hier braucht es dringend gute Lösungen:
Wie wird man Mitglied im Rat der Eltern und Angehörigen?
Jeder Landesverband entsendet ein Mitglied in den Rat der Eltern und Angehörigen. Es wird über die Mitgliederversammlung des jeweiligen Bundeslandes gewählt.
Welche Aufgaben hat der Rat der Eltern und Angehörigen?
Der Rat der Eltern und Angehörigen kommt regelmäßig zusammen – persönlich oder digital. Er berät und unterstützt aktiv die Organe der Bundesvereinigung Lebenshilfe, wie:
- Bundesvorstand
- Bundeskammer
- Rat der Selbstvertreter
- Projektgruppen
Dabei bringt er die Perspektive von Eltern und Angehörigen ein. Auch auf Landesebene engagiert sich der REA – insbesondere für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung. Die Mitglieder geben Anliegen weiter und beziehen zu verbandspolitischen Themen Stellung. So steht es auch in der Satzung von 2021 (§ 25.1). Dabei orientiert sich der Rat an der Satzung der Lebenshilfe Bundesvereinigung und an ihrem Grundsatzprogramm.
Der REA bezieht klar Stellung!
Gegen die drohenden Kürzungen der Bundesregierung in der Eingliederungshilfe hat der REA eine eigene Stellungnahme veröffentlicht. Der REA sagt: Genug ist genug! Die Eingliederungshilfe ist kein Luxus. Es darf keine Kürzungen bei den Leistungen der Eingliederungshilfe geben.
Deshalb unterstützt er die Petition #TeilhabeistkeinLuxus von Lisa Behme, einer Mutter von drei Kindern mit Eingliederungsbedarf.
Wenn auch Sie sagen: „Teilhabe ist kein Luxus!“ – dann unterstützen Sie uns und unterschreiben Sie die Petition.
Schwerpunkt Vernetzung: Der REA bringt Eltern und Angehörige miteinander ins Gespräch und pflegt den Austausch mit Selbstvertreter*innen und deren Assistenzen sowie mit anderen Elterninitiativen und Organisationen, mit denen wir Kooperationen pflegen. Zudem bringen sich REA-Mitglieder aktiv in Arbeitsgruppen und Projekten ein – zum Beispiel zu Themen rund um Menschen mit komplexen Behinderungen.
Mit wem arbeitet der Rat der Eltern und Angehörigen zusammen?
- Organe und Gremien der Lebenshilfe: Der REA arbeitet mit dem Bundesvorstand, den Landesvorständen, den Landesräten der Eltern und Angehörigen und mit dem Rat behinderter Menschen zusammen. Außerdem tauscht er sich auch mit allen anderen Gremien der Lebenshilfe aus – wie dem Beirat Wissenschaft und Praxis und dem Beirat Leistungsanbieter.
- Bundesvorstand der Lebenshilfe: Ein Mitglied des REA wird gemäß Satzung von der Mitgliederversammlung in den Vorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. gewählt. Dieses ist zur Zeit die Vorsitzende des REA. Mitglieder des Bundesvorstandes haben das Recht, an allen Sitzungen des REA mit beratender Stimme teilzunehmen.
- Lebenshilfe-Mitarbeitende: Der REA wird in seiner Arbeit durch Mitarbeiter der Bundesvereinigung und der Lebenshilfen in den Ländern unterstützt und aktiv begleitet.
Treffen des Rats: Bei den Treffen des Rates der Eltern und Angehörigen gibt es feste Punkte auf der Tagesordnung. Dazu gehören zum Beispiel Berichte aus dem Vorstand, der Bundesgeschäftsstelle und aus den Landesverbänden. Oft gibt es auch schriftliche Berichte aus den Ländern. So bleiben alle informiert und die Zusammenarbeit im REA ist gut abgestimmt.
Kontakt zum Rat der Eltern und Angehörigen aufnehmen
Neue Mitglieder, die über ihren Landesverband entsendet werden, sind im REA herzlich willkommen. Sie werden gut aufgenommen und können von Anfang an mitmachen und ihre Ideen einbringen. Hier können Sie den Kontakt zum Rat der Eltern und Angehörigen aufnehmen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Vorsitzende:
Bärbel Kehl-Maurer (Landesverband Baden-Württemberg)
Stellvertretende Vorsitzende:
Ivonne Kanter (Landesverband Berlin)
Marten Brockmann (Landesverband Mecklenburg-Vorpommern)
Weitere Mitglieder:
- Christl Eichinger (Landesverband Bayern)
- Diether Pickel (Landesverband Brandenburg)
- Uta Schmidt (Landesverband Bremen)
- Birgit Zeidler (Landesverband Hamburg)
- Karin Schleith (Landesverband Hessen)
- Hanna Rieger (Landesverband Rheinland-Pfalz)
- Wolfgang Benedix (Landesverband Saarland)
- Ruth Wabnick (Landesverband Sachsen)
- Stefanie Siegel (Landesverband Sachsen-Anhalt)
- Thomas Beck (Landesverband Schleswig-Holstein)
- Jürgen Borchert (Landesverband Thüringen)