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Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe
Die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe findet statt am 29./30. September 2023 in Marburg.
28. ordentliche Mitgliederversammlung 2023
Die 28. Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe findet statt von Freitag, 29.09.2023, bis Samstag, 30.09.2023, in der Stadthalle Marburg - Erwin-Piscator-Haus, Biegenstraße 15, 35037 Marburg.
Wir bereiten viele aktuelle Themen für Sie vor. Es geht um die Zukunft der Lebenshilfe: Wie kann sie ihre Arbeit erfolgreich machen?
Schwerpunkte sind Selbstvertretung, Fachkräftemangel und Angebote zur Unterstützung von Familien.
Mehr Informationen finden Sie auf der vorläufigen Tagesordnung unten auf der Seite.
Ein schöner Höhepunkt unserer Veranstaltung: Am Freitagabend verleiht die Lebenshilfe ihren BOBBY-Preis. Den BOBBY bekommen der RTL-Star André Dietz und seine Frau Shari Dietz.
Wir freuen uns, unsere Mitglieder zahlreich in Marburg begrüßen zu dürfen!
Ihre Ulla Schmidt
Bundesministerin a.D.
Bundesvorsitzende
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in diesem Jahr digital über unser Institut inForm. In einfachen Schritten können Sie sich bequem anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie alle notwendigen Felder ausfüllen müssen. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine E-Mail-Bestätigung.
Für die Anmeldung zur Mitgliederversammlung klicken Sie bitte auf den Link: www.inform-lebenshilfe.de
Hotelreservierung
Wir haben auch in diesem Jahr wieder ein Zimmer-Kontigent in verschiedenen Hotels in Marburg und Umgebung für Sie reserviert. Wir empfehlen eine frühzeitige Zimmerreservierung. Sie können Ihr Zimmer bequem über den nachfolgenden Link buchen.
Online-Hotelreservierung über www.tch-hotels.de
Anreise und Veranstaltungsort
Die Stadthalle liegt im Stadtzentrum von Marburg, am Fuß des Schlossbergs. Der öffentliche Personenaufzug hinauf in die Altstadt befindet sich direkt gegenüber vom Hotel Welcome auf der anderen Straßenseite.
Veranstaltungsort:
Erwin-Piscator-Haus (Stadthalle Marburg)
Biegenstraße 15
35037 Marburg
Sie finden einen Lageplan der Stadthalle hier.
Beste Verkehrsverbindungen: Bahnhof und Autobahnzubringer sind jeweils ca. 1 km entfernt, die Marburger Linienbusse halten vor der Tür. Nächster Flughafen ist der Frankfurter Rhein-Main-Flughafen (100 km).
InterRegio-Züge aus Hamburg und Karlsruhe halten in Marburg alle zwei Stunden. Züge nach Frankfurt, Kassel, Gießen fahren mindestens einmal in der Stunde, tagsüber häufiger. Fahrpläne und Zugverbindungen bietet die Deutsche Bahn online unter: www.bahn.de.
Anreise ab Hauptbahnhof:
Es gibt drei Möglichkeiten zum Veranstaltungsort zu kommen.
- Sie können mit dem Taxi fahren. Der Taxi-Platz ist vor dem Hauptbahnhof.
- Sie können mit dem Bus fahren. Der Bus–Bahnhof ist vor dem Hauptbahnhof. Bus-Linien: 1, 2, 3, 4, 5 oder 7. Sie fahren bis zur Haltestelle "Erwin-Piscator-Haus". Das ist die Stadthalle.
- Sie können zu Fuß gehen. Vom Hauptbahnhof bis zur Stadthalle brauchen Sie ungefähr 20 Minuten.
Anreise mit dem Auto:
Am günstigsten und wahrscheinlichsten erreichen Sie Marburg über die B 3.
Sie erreichen diese über die A 7 aus Hamburg/Hannover: Am Autobahnkreuz "Kassel Ost" abfahren auf die A 49 in Richtung Bad Wildungen/Marburg. Am Ende der Autobahn auf der B 3 bis Marburg weiterfahren.
Auf der B3 nehmen Sie die Ausfahrt "Marburg Mitte", dann rechts abbiegen in Richtung "Zentrum". Der Straße folgen. Nach dem überqueren der Lahn an der nächsten Ampel rechts abbiegen in Richtung "Klinikum“. Wenn Sie der Hauptrichtung folgen, gelangen Sie automatisch in die Biegenstraße.
Über die A 4 aus Leipzig/Erfurt:
Am "Kirchheimer Dreieck" abfahren auf die A 7 in Richtung Würzburg. Zwei Ausfahrten später, am "Hattenbacher Dreieck", auf die A 5 in Richtung Gießen. Ausfahrt "Alsfeld" von der Autobahn abfahren und auf der B 62 bis Marburg.
Über die A 3 aus Düsseldorf/Köln:
Am "Kreuz Köln-Ost" auf die A 4 in Richtung Olpe. Am "Kreuz Olpe-Süd" auf die A 45 nach "Siegen/Frankfurt". Am "Kreuz Wetzlar-Ost" von der Autobahn abfahren und auf der B 49 in Richtung Gießen weiterfahren. Vom "Gießener Ring" an ist Marburg ausgeschildert (über die B 3).
Über die A 5 aus Frankfurt:
Am "Gambacher Kreuz" wechseln auf die A 45 nach Gießen/Marburg. Am "Südkreuz Gießen" auf die A 485 nach Marburg, Sie gelangen automatisch auf die B 3.
Zum Parkhaus Pilgrimstein
An der Ampel bei der Elisabethkirche fahren Sie geradeaus weiter in den Pilgrimstein. Auf der rechten Seite finden Sie das Parkhaus Oberstadt-Pilgrimstein mit 235 Stellplätze
Zum Parkhaus Erlenring-Center
Sie können die Abfahrt „Marburg-Mitte“ dazu nutzen, um dort ihr Auto zu parken. Hier steht Ihnen ein Parkhaus mit 409 Stellplätzen zur Verfügung. Von dort aus erreichen Sie die „Stadthalle“ zu Fuß in ca. 10 min.
Die komplette Anreisebschreibung als PDF.
Ihre Fragen zur Mitgliederversammlung
Wie melde ich mich zur Mitgliederversammlung an?
Bitte melden Sie sich digital über das Institut inForm rechtzeitig an.
Zur Anmeldung
Wo kann ich mein Zimmer reservieren?
Wir haben ein Zimmer-Kontingent in verschiedenen Hotels in Marburg und Umgebung für Sie reserviert. Wir empfehlen eine frühzeitige Zimmerreservierung. Sie können Ihr Zimmer bequem über den nachfolgenden Link buchen.
Online-Hotelreservierung über www.tch-hotels.de
Haben Sie Fragen zur Anmeldung oder Hotelbuchung?
Dann schreiben Sie an Christina Fleck: christina.fleck@lebenshilfe.de oder rufen Sie an: 0 64 21 4 91 172
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen:
Sarah Schulz, Telefon: 0 30 20 64 11-1 58
Juliane Sitter, Telefon: 0 30 20 64 11-1 37
oder per E-Mail an mitgliederverwaltung@lebenshilfe.de
Wer übt die Mitgliedschaftsrechte, wie z. B. Stimmabgabe, in der Mitgliederversammlung aus?
Mitglieder der Bundesvereinigung sind in der Regel juristische Personen, zum Beispiel Vereine, Stiftungen, gGmbHs. Diese werden durch vertretungsberechtigte Personen vertreten, wie z. B. der Vorstand, der Geschäftsführer. Demnach üben z. B. der Vorstand oder der Geschäftsführer die Mitgliedschaftsrechte wie die Stimmabgabe in der Mitgliederversammlung aus.
Kann ich meine Stimmen an eine andere Person oder Mitgliedsorganisation übertragen?
Ja. Dies nennt man Bevollmächtigung. Zum einen können die Mitgliedschaftsrechte, wie z. B. das Stimmrecht auf eine nicht vertretungsberechtigte Person der jeweiligen Mitgliedsorganisation übertragen werden (z.B. eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Mitgliedsorganisation). Zum anderen kann eine andere Mitgliedsorganisation bevollmächtigt werden.
Im Fall einer Bevollmächtigung erhalten Sie von uns eine Vertretungsvollmacht (dazu sogleich).
Wichtiger Hinweis: Ein Mitglied kann jeweils nur ein weiteres Mitglied vertreten. Das gilt auch für eine bevollmächtigte Person.
Wann erhalte ich meinen Stimmausweis und die Vertretungsvollmacht?
Wir versenden in diesem Jahr keine Stimmausweise, es werden nur Vertretungsvollmachten bei Bedarf versendet. Bei der Anmeldung zur Mitgliederversammlung wird direkt zu Beginn abgefragt, wer teilnimmt und wer die Mitgliedschaftsrechte (wie z.B. das Stimmrecht) ausübt. Eine Mehrfachnennung ist möglich. Sie können aus folgenden Optionen wählen:
- Ich vertrete meine Mitgliedsorganisation. Ich nehme mein Stimmrecht selbst wahr. (Das können nur Geschäftsführer oder Vorstände.)
- Ich melde mich an, aber nehme kein Stimmrecht wahr.
- Ich melde mich als Mitarbeiter*in meiner Mitglieds-Organisation an und übernehme die Stimmabgabe. (Sie erhalten eine Vertretungsvollmacht.)
- Ich melde mich an und übernehme die Stimmabgabe für eine andere Mitglieds-Organisation. (Sie erhalten eine Vertretungsvollmacht.)
Haben Sie 1 oder 2 angeklickt, erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung eine Anmeldebestätigung. Diese bringen Sie bitte zur Mitgliederversammlung mit.
Wenn Sie 3. oder 4. angeklickt haben, erhalten Sie neben der Anmeldebestätigung auch die Vertretungsvollmacht per E-Mail von uns, die Sie bitte vollständig ausfüllen (dazu sogleich).
Nachfolgend finden Sie für jeden Tag eine extra Vertretungsvollmacht zum Ausfüllen:
Vertretungsvollmacht für Freitag, den 29.09.2023
Vertretungsvollmacht für Samstag, den 30.09.2023
Was muss ich mit der Vertretungsvollmacht tun?
Die Vertretungsvollmacht füllen Sie bitte vollständig aus und senden uns diese bis spätestens 31. August unterschrieben zurück.
Wichtig: Auf der Vertretungsvollmacht sind folgende Unterschriften erforderlich:
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person (z. B. Vorstand) der vertretenen Mitgliedsorganisation.
- Unterschrift der bevollmächtigten Organisation bzw. Person.
Kann ich eine bereits erfolgte Bevollmächtigung verändern?
Ja, mit dem Formular „Änderung der Bevollmächtigung“ kann eine bereits erteilte Bevollmächtigung zurückgenommen und auf eine andere Person oder eine andere Mitgliedsorganisation neu übertragen werden. Das kann nur das wahlberechtigte Mitglied selbst erledigen. Senden Sie uns hierfür bitte das Formular „Änderung der Bevollmächtigung“ möglichst vor der Mitgliederversammlung zu.
Wichtig: Eine Änderung der Bevollmächtigung darf nur von der vertretungsberechtigten Person der jeweiligen Mitgliedsorganisation vorgenommen werden, die vertreten werden soll.
Welche Unterlagen muss ich vor der Mitgliederversammlung zurücksenden?
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vertretungsvollmacht senden Sie uns bitte bis spätestens 31. August 2023 zurück.
Wie erfolgt die Stimmabgabe
Die Stimmabgabe erfolgt nach persönlicher Anmeldung auf Ihrem Endgerät über eine Online-Plattform. Das System ist einfach zu bedienen. Die Funktionsweise wird zu Beginn der Mitgliederversammlung erklärt. Vor jedem Sitzungstag führen wir eine Probeabstimmung durch.
Mit welchem Gerät wird abgestimmt? Welche Ausstattung brauche ich?
Die Abstimmung erfolgt mit dem eigenen Smartphone, Tablet oder Notebook.
Das Smartphone muss Zugang zum Internet herstellen können. Ein WLAN-Zugang steht im Erwin-Piscator-Haus und im Sitzungssaal in ausreichender Bandbreite zur Verfügung. Ein QR-Code-Scanner ist hilfreich. Bitte denken Sie an Ihre Ladekabel!
Wann erhalte ich meine Zugangsdaten zum Abstimmsystem?
Angemeldete Delegierte erhalten Anfang September ihren Abholschein für Ihre Zugangsdaten und Informationen zur Abstimmtechnik an Ihre persönliche E-Mail-Adresse. Delegierte, die eine Vertretungsvollmacht wahrnehmen, erhalten ihren Abholschein nach Zusendung der Vertretungsvollmachten ebenfalls an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Was mache ich mit dem Abholschein?
Legen Sie den Abholschein bei der Anmeldung am 29. September 2023 ausgedruckt vor. Sie erhalten dann Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Abstimmsystem.
Wichtiger Hinweis: Die Mitgliederversammlung 2023 ist als Präsenzveranstaltung geplant und organisiert. Die Zugangsdaten erhalten nur Delegierte bzw. deren bevollmächtigte Vertreter*innen vor Ort.
Kann ich die Zugangsdaten zum Abstimmsystem noch direkt zur Mitgliederversammlung bekommen?
Wenn sich kurzfristige Änderungen ergeben, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Mitarbeiterinnen:
Sarah Schulz, Telefon: 0 30 20 64 11-1 58
Juliane Sitter, Telefon: 0 30 20 64 11-1 37
Darf ich meine Zugangsdaten einer anderen Person geben?
Nein, Sie erhalten Ihre Zugangsdaten persönlich und unterschreiben für deren Erhalt. Im Falle einer späteren Änderung einer Bevollmächtigung stellen wir neue Zugangsdaten aus – siehe vorige Punkte.
Wird die Stimmgewichtung bei der Abstimmung berücksichtigt?
Ja, mit Ihrer persönlichen Anmeldung auf der Abstimmplattform ist die Anzahl der Stimmen für Ihre Mitgliedsorganisation automatisch hinterlegt.
Erste satzungsgemäße Aussendung: Einladung, vorläufige Tagesordnung und Anlagen. Stand: März 2023
Satzung, Geschäftsordnung und Beitragsordnung (auch in Leichter Sprache) zum Herunterladen. Stand: 2021
- Die Satzung der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Stand 2021
- Die Regeln vom Verein Bundesvereinigung Lebenshilfe – in Leichter Sprache. Aus dem Jahr 2018 Die neuen Regeln vom Verein Lebenshilfe werden noch in Leichte Sprache übersetzt. Danach werden sie hier eingestellt.
- Die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung 2021
- Die Regeln für die Mitglieder-Versammlung von der Lebenshilfe – in Leichter Sprache. Aus dem Jahr 2021
- Die Beitragsordnung der Bundesvereinigung Lebenshilfe 2021
- Die Beitrags-Ordnung der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache. Aus dem Jahr 2021