Fördermittelberatung für Mitgliedsorganisationen der Bundesvereinigung Lebenshilfe
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team Fördermittel der Bundesvereinigung Lebenshilfe beraten Mitgliedsorganisationen und ihre Dienste und Einrichtungen über Zuschussmöglichkeiten der Aktion Mensch. Sie finden hier die Kontaktdaten sowie Informationen zu den Förderprogrammen der Aktion Mensch.
Das Team Fördermittelberatung der Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt Sie!

Das Team Fördermittelberatung der Bundesvereinigung Lebenshilfe informiert über aktuelle Richtlinien der Aktion Mensch und unterstützt die Mitgliedsorganisationen bei der Erstellung der Anträge.
Dazu bieten wir an:
- Individuelle Beratung
Schicken Sie uns Ihre Fragen per E-Mail oder rufen Sie uns an.
Unsere Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite. - Informations-Veranstaltung
In Zusammenarbeit mit den Lebenshilfe-Landesverbänden bieten wir Info-Veranstaltungen in Präsenz an. Erfragen Sie die Termine bei Ihrem Landesverband oder bei uns. - Online Veranstaltungen
Wir bieten in regelmäßigen Abständen Webinare zu bestimmten Förderbereichen an. Die nächsten Termine finden Sie weiter unten auf dieser Seite. - Info-Mail
Mit der Info-Mail informieren wir über aktuelle Veränderungen zu den Förderrichtlinien der Aktion Mensch e.V. Gern nehmen wir Sie in unseren Verteiler auf. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an foerdermittel@lebenshilfe.de - Best-Practice-Beispiele
Die Aktion Mensch bietet mit ihren zahlreichen Förderangeboten den Lebenshilfen viele Optionen, um Vorhaben und Projekte zu realisieren. Entdecken Sie nach Anmeldung in unserem Lebenshilfe Portal INTERN eine Zusammenstellung von Best-Practice-Beispielen aus den Lebenshilfen vor Ort. Erhalten Sie Inspirationen, einen Einblick in die Förderangebote und erfahren Sie, was mit einer Aktion-Mensch-Förderung möglich ist.
Online Veranstaltungen
Derzeit sind keine Online-Veranstaltungen geplant. Sprechen Sie uns gerne an, wenn bei Ihnen ein Bedarf besteht.
Die Förderprogramme der Aktion Mensch

Die Förderprogramme sind auf fünf Lebensbereiche aufgeteilt:
- Arbeit (z.B. Inklusionsbetriebe)
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung (z.B. Bildungsprojekte oder lokale Netzwerke)
- Barrierefreiheit und Mobilität (z.B. barrierefreie Websites oder bauliche Maßnahmen)
- Freizeit (z.B. inklusive Sport- oder Theaterangebote)
- Wohnen (z.B. barrierefreie Wohnangebote)
Hilfreicher Service
Bei der Suche nach einem individuellen Förderangebot hilft zudem ein verbessertes Online-Instrument: Der Förderfinder der Aktion Mensch begleitet Interessierte Schritt für Schritt auf dem Weg zum passenden Förderangebot. Unter www.aktion-mensch.de/foerderfinder werden unter anderem der Lebensbereich, die Zielgruppe oder die Fördersumme abgefragt, um den individuellen Förderbedarf optimal einordnen zu können.
Ausführliche Informationen gibt es auf der Website der Aktion Mensch unter https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme.
Aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen der Aktion Mensch
Die Aktion Mensch fördert ab sofort Projekte, die sich für ein inklusives Zusammenleben, gegen Ausgrenzung und für mehr Toleranz engagieren. Unterstützt werden insbesondere kreative und engagierte Vorhaben von und für junge Menschen bis zum Alter von 27 Jahren.
Förderkonditionen
- Fördersumme: Bis zu 7.500 Euro pro Projekt
- Gesamtbudget: 5 Millionen Euro (Förderung endet bei Ausschöpfung des Budgets)
- Projektlaufzeit: Maximal 12 Monate
Antragszeitraum
- 01. Oktober 2025 bis 31. März 2026
Wichtig! Maximal 3 Bewilligungen innerhalb des Aktionszeitraums pro Rechtsträger.
Aufgrund des enormen Antragsaufkommens wurde die Annahme von Anträgen in den meisten Förderprogrammen am 18. September 2025 ausgesetzt.
Jetzt bereits eingereichte Anträge werden von der Aktion Mensch unverändert bearbeitet und zur Bewilligung vorgelegt.
Für die folgenden Förderangebote ist eine Antragstellung auch nach dem 19. September 2025 hinaus möglich:
- Pauschalförderung Ferienreisen
- Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen
- Projektförderung: Neue Wohnangebote für 2 bis 8 Personen
- Investitionsförderung: Wohnangebote für 2 bis 8 Personen
- Mikroförderung: Protesttag 5. Mai (ab dem 01.12.2025)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Förderwebseite der Aktion Mensch unter Temporär keine Antragsannahme in vielen Förderangeboten.
Am 03.09.2025 wurde das Antragssystem optisch an den allgemeinen Onlineauftritt der Aktion Mensch angepasst. Eine verbesserte Barrierefreiheit durch stärkere Kontraste, Steuerbarkeit über Tastatur oder Screenreader stehen im Vordergrund des neuen Designs. Gewohnte Funktionen sind weiterhin verfügbar.
Künftig ist nur noch die Vorlage von Stellungnahmen einer zuständigen öffentlichen Fachbehörde bei Vorhaben mit Gesamtkosten ab 100.000 Euro erforderlich.
Gültig ab:
20.02.2025 für Projektförderung
29.04.2025 für Investitions- und Anschubförderung.
Auf Nachfrage der Aktion Mensch kann auch bei kleineren Antragssummen eine Stellungnahme notwendig werden.
Die Aktion Mensch hat das Förderinstrument „Pauschalförderung Bildung“ angepasst und bietet verbesserte Rahmenbedingungen für Bildungsveranstaltungen.
Die Förderuntergrenze von 700 Euro pro Bildungsveranstaltung entfällt. Für physisch anwesende Teilnehmer*innen und Tag können 50 Euro als Tagungspauschale geltend gemacht werden. Ebenso erhöht sich die Übernachtungspauschale auf 70 Euro pro Teilnehmer*in und Übernachtung.
Für die digitale Teilnahme kann eine Tagespauschale von 30 Euro pro Tag und Teilnehmer*in (bis zu maximal 50 Teilnehmer*innen) beantragt werden.
Möglich sind auch Hybrid-Veranstaltungen, bei denen gleichzeitig einige Personen physisch anwesend sind und andere digital zuschauen. Das ist jeweils in den Anträgen anzugeben.
Grundsätzlich werden Bildungsveranstaltungen an zusammenhängenden Tagen gefördert. An jedem Tag sollen mindestens vier volle Stunden Bildungsinhalte vermittelt werden. Das ist über einen Ablaufplan als Anlage nachzuweisen.
Wenn jedoch am An- und Abreisetag weniger als vier Stunden unterrichtet werden, so können diese Tage als ein Tag zusammengezählt werden.
Sollte sich eine digitale Bildungsveranstaltung zu einem Thema über mehrere nicht zusammenhängende Tage erstrecken, kann diese auch in einem einzigen Bildungsantrag zusammengefasst werden. Bei weniger als vier Stunden Unterricht pro Tag wird die Zeit so gezählt, dass vier volle Stunden an zwei Tagen einen zu fördernden Tag ergeben. Wenn Sie Veranstaltungen in einem solchen besonderen Rahmen planen, kontaktieren Sie uns bitte.
Dieses Förderprogramm ist für Menschen mit Beeinträchtigung, deren Angehörige, Betreuer und ehrenamtlich Tätige vorgesehen. Es ist möglich, dass auch hauptamtliche Mitarbeiter*innen als Multiplikatoren/Multiplikatorinnen mit daran teilnehmen.
Übrigens zählen bei der zu berechnenden Pauschale alle Anwesenden mit, also die Referent*innen, die Zuhörenden und notwendigen Begleitpersonen.
Ein Mehraufwand zur Herstellung der Barrierefreiheit kann berücksichtigt werden. Dazu zählen z. B. Dolmetscher*innen für Gebärdensprache und Einfache Sprache. Von diesen Kosten werden 70 Prozent gefördert.
In diesem Förderangebot werden inklusive Ferienreisen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 27 Jahren zu besseren Konditionen gefördert. Beträgt der Anteil der teilnehmenden Menschen mit Behinderung 10 bis 50 %, werden zwei unterschiedliche Pauschalen für die Begleitpersonen angesetzt:
- 80 € pro Tag und Begleitperson für Teilnehmende mit Behinderung
- 50 € pro Tag und Begleitperson für Teilnehmende ohne Behinderung
Fällt der Anteil der Teilnehmenden mit Behinderung unter 10 % (z. B. auch krankheitsbedingt), ist das Vorhaben nicht mehr förderfähig.
Wenn der Anteil der Teilnehmenden mit Behinderung über 50 % liegt, wird die Reise als exklusive Ferienreise gewertet und es kommen die Regelungen des bisherigen Förderangebotes „Ferienreisen“ zum Tragen, das heißt, es werden 50 € pro Tag und Begleitperson gefördert.
Der seitens der Aktion Mensch angesetzte Personal-schlüssel von 1:3 für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bleibt auch für dieses Angebot bestehen. Sollten Sie einen höheren PersonalSchlüssel benötigen, begründen Sie das im Antrag mittels der Pflegegrade der Teilnehmenden bzw. anhand spezieller Diagnosen.
Für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung liegt der Personalschlüssel im Ermessen des Antragstellers.
Das bisher bekannte Förderangebot „Ferienreisen“ für erwachsene Menschen mit Behinderung bleibt unverändert bestehen. Somit können dort neben Ferienreisen für Menschen mit Behinderung, auch Pilgerreisen und Wallfahrten für Menschen mit Behinderung gefördert werden.
Bei Ferienreisen beider Förderangebote ist eine offene Ausschreibung als pdf-Anlage zum Antrag notwendig. Die Mindestdauer einer zu fördernden Reise beträgt einschließlich An- und Abreise 5 Tage. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Ferienziele barrierefrei zugänglich sind.
Die maximale Fördersumme für Ferienreisen beträgt pro Jahr und Projekt-Partner 400.000€.
Vereinigungen, Einrichtungen und Dienste der Lebenshilfe haben die Möglichkeit, Fahrzeuge der Volkswagen-Marken und von Ford zu Großkundenkonditionen mit teils erheblichen Nachlässen zu erwerben. Grundlage sind Rahmenverträge, die die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit diesen beiden Herstellern abgeschlossen hat.
Alle Informationen dazu finden Sie nach Anmeldung im verbandsinternen Intranet der Lebenshilfe unter Unternehmenskooperationen.
Dieses Angebot ist sowohl für die von der Aktion Mensch geförderten Fahrzeuge, die seit Oktober 2019 bei den örtlichen Autoherstellern gekauft werden, unter Nutzung aller Rabattmöglichkeiten, als auch für die zwischendurch ohne Aktion-Mensch-Förderung anzuschaffenden Fahrzeuge attraktiv.
Alle Informationen dazu finden Sie nach Anmeldung im verbandsinternen Intranet der Lebenshilfe unter Unternehmenskooperationen