Presse
29.06.2018 Ethik

Bluttest: Diagnose eines Down-Syndroms häufig fehlerhaft

Ein Institut hat den Bluttest auf Down-Syndrom überprüft und in einem Vorbericht bewertet. Die Überprüfung ist eine wichtige Grundlage dafür, ob der Bluttest künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden muss. Die Lebenshilfe kritisiert den Vorbericht des Instituts und fordert, dass auch die gesellschaftlichen und ethischen Folgen des Bluttests in die Bewertung einbezogen werden müssen.

Schwangere Frau befühlt ihren Bauch
© Pixabay

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat seine Bewertung der Studienlage zum Bluttest auf Down-Syndrom veröffentlicht. Dieser Test untersucht das Blut einer Schwangeren darauf, ob sie ein Kind mit Trisomie 13, 18 oder 21 erwartet. Das IQWiG hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses überprüft, wie zuverlässig dieser Test ist. "Der Bericht zeigt die Schwierigkeiten des Bluttests: Danach ist das positive Testergebnis bei bis zu 18 Prozent der Frauen falsch - sie erwarten gar kein Kind mit Down-Syndrom. Legt man nur die wissenschaftlich einwandfreien Studien zugrunde, könnte dies sogar noch viel mehr Frauen betreffen", erläutert die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt, MdB. "Das Institut hat bei 17 von 22 Untersuchungen festgestellt, dass sie nicht wissenschaftlichen Standards entsprechen. In die Berechnungen werden dennoch alle 22 Studien einbezogen - das ist problematisch."

Gerade angesichts dieser Ergebnisse unterstreicht die Lebenshilfe: Der Bluttest auf Trisomie 21 erweckt den Eindruck, ein Leben mit Down-Syndrom sei nicht lebenswert. "Solche selektiven Untersuchungen widersprechen dem, was Menschen mit Down-Syndrom selbst und auch ihre Familien sagen", ergänzt Ulla Schmidt. "Denken Sie nur an Natalie Dedreux, die mit Down-Syndrom selbstbewusst und glücklich lebt und dies Angela Merkel vor Millionen Fernsehzuschauern gesagt hat." Daher ist eine politische und gesellschaftliche Debatte notwendig, die Menschen mit Down-Syndrom und ihre Familien selbst gleichberechtigt einbezieht.

Der Bericht des IQWiG ist eine Grundlage der Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss, hierzu fordert die Lebenshilfe: Die Bewertung der Studienlage muss um gesellschaftliche und ethische Aspekte ergänzt werden, wie dies international üblich ist. Nur so ist den Mitgliedern des G-BA eine sinnvolle Beratung möglich.

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