Presse
04.03.2021 Ethik

Bluttest auf Down-Syndrom erneut im Bundestag beraten!

Ob ein ungeborenes Baby das Down-Syndrom hat, kann heute zu einem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft festgestellt werden. Dazu muss nur das Blut der Mutter untersucht werden. Die Lebenshilfe und weitere Verbände lehnen eine breite Anwendung dieses Bluttests ab. Sie haben deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages geschrieben.

© Lebenshilfe/David Maurer

Heute hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe als Teil des Bündnisses „Runder Tisch NIPT als Kassenleistung“ die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben und sie aufgefordert, den vorgeburtlichen Bluttest auf Down-Syndrom und andere Trisomien erneut zu beraten. Im Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sind Widersprüche zu den in der Orientierungsdebatte zum Ausdruck gebrachten Überzeugungen der Parlamentarier aufgetreten. Der G-BA berät auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen über die Kassenfinanzierung des Bluttests. Die bisherigen Ergebnisse können darauf hinauslaufen, dass dieser Bluttest zum Standardverfahren in der Schwangerschaft wird – was weder medizinisch sinnvoll noch gesellschaftlich gewollt ist. So hatten die Abgeordneten in der Debatte Reihenuntersuchungen ausdrücklich abgelehnt.

Im Bündnis sind medizinische Verbände, Hebammen- Wohlfahrts- und Beratungsverbände, kirchliche Institutionen, Behinderten (-selbsthilfe)verbände und weitere Unterstützer*innen vertreten. Hier die gemeinsame Erklärung des „Runden Tisches NIPT als Kassenleistung“  und weitere Informationen zum Bluttest.


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