Die Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe wird 2020 von diesen Zuschussgebern gefördert:
Bundesministerien
- Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach
§ 20h, SGB V:
Krankenkassenindividuelle Projektförderung:
- AOK
- Barmer
Pauschalförderung für die Selbsthilfearbeit auf Bundesebene:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene (ein Zusammenschluss des Verband der Ersatzkassen – vdek, AOK-Bundesverband GbR, BKK Dachverband e. V., IKK e. V., die Knappschaft, die Sozialwirtschaft für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).
Förderbetrag: 57.000 Euro
Weitere Zuschussgeber
- Aktion Mensch
Für diese Unterstützung des Einsatzes der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien danken wir herzlich!