Die Arbeit der Bundesvereinigung Lebenshilfe wurde 2022 von diesen Zuschussgebern gefördert:

Bundesministerien:

  • Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
     

Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h, SGB V:

Krankenkassenindividuelle Projektförderung:

  • Barmer (92.393,01 € für ein dreijähriges Projekt)
  • Techniker Krankenkasse (63.197,15 €)
  • AOK (21.571,15 €)

Pauschalförderung für die Selbsthilfearbeit auf Bundesebene:

Verband der Ersatzkassen – vdek (57.000,00 €)

Weitere Zuschussgeber:

  • Aktion Mensch
  • Aktion Mensch Stiftung

Für diese Unterstützung des Einsatzes der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien danken wir herzlich!

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