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Angehörigen-Entlastungs-Gesetz

Angehörigen-Entlastungs-Gesetz
© Reinhild Kassing

Seit dem 1. Januar 2020
gilt das Angehörigen-Entlastungs-Gesetz.
Angehörige sind Verwandte.
Es sind die Mitglieder einer Familie.
Unterhalts-Pflicht bedeutet:
Versorgung, Ernährung und Pflege.
Unterhalts-Pflichtige Angehörige
sind zum Beispiel Eltern und Kinder.
Braucht ein Eltern-Teil Pflege,
müssen Kinder von ihrem Einkommen
für die Pflege dazuzahlen.
Braucht ein Kind mit Beeinträchtigung
Unterstützung, müssen die Eltern
mit ihrem Einkommen dazuzahlen.
Das Gesetz entlastet Angehörige.
Denn jetzt gibt es eine Grenze:
Erst ab einem Jahres-Einkommen
von über 100.000 Euro
müssen Angehörige dazuzahlen.

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