Bundesfreiwilligendienst – auch in Teilzeit möglich
Freiwillige können den Bundesfreiwilligendienst (BFD) als Vollzeitbeschäftigung oder in Teilzeit leisten. Wir erklären, worauf dabei zu achten ist.
Was ist der Bundesfreiwilligendienst?

Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) können sich Menschen für das Allgemeinwohl engagieren. Möglich ist dies ab Ende der Vollzeitschulpflicht und im Unterschied zu anderen Freiwilligendiensten ohne Altersgrenze nach oben. Die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes ist eine Folge der Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst. Dementsprechend sind mögliche Einsatzstellen unter anderem am Gemeinwohl orientierte Dienste und Einrichtungen im sozialen Bereich.
Freiwilligendienste in Teilzeit
Zunächst konnten Freiwillige den Bundesfreiwilligendienst nur als Vollzeitbeschäftigung leisten, wenn sie jünger als 27 Jahre waren. Auch bei jungen Menschen kann es Gründe wie z. B eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder eine besondere persönliche Situation wie die Pflege von nahen Angehörigen geben, die eine Vollzeitbeschäftigung ausschließen. Die Altersgrenze von 27 Jahren wurde Anfang 2019 aufgehoben. Voraussetzung für eine Teilzeitbeschäftigung im Bundesfreiwilligendienst ist bei unter 27-Jährigen ein sogenanntes berechtigtes Interesse an einer Teilzeitbeschäftigung, das bei der Antragstellung nachzuweisen ist.
Was ist beim Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu beachten?
- Der in Teilzeit ausgeübte Freiwilligendienst muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen.
- Auf die Möglichkeit, einen Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, besteht kein Rechtsanspruch.
- Notwendig ist das Einverständnis der Einsatzstelle.
- Dies ist der Dienst oder die Einrichtung, wo der Bundesfreiwilligendienst geleistet werden soll.
Tipp: Wenn Interesse an einer Teilzeitbeschäftigung besteht, sollte zunächst bei der potentiellen Einsatzstelle abgeklärt werden, ob ein Bundesfreiwilligendienst geleistet werden kann. Anschließend sollte unter Darlegung des Grundes („berechtigtes Interesse“) die Möglichkeit einer Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit besprochen werden.
Bundesfreiwilligendienst bei der Lebenshilfe
Wer sich für einen Freiwilligendienst bei der Lebenshilfe interessiert, kann sich direkt bei den Landesverbänden der Lebenshilfe informieren:
- Lebenshilfe Landesverband NRW
- Lebenshilfe Landesverband Bayern
- Lebenshilfe Landesverband Hessen
- Lebenshilfe Landesverband Baden-Württemberg
- Lebenshilfe Landesverband Sachsen
- Lebenshilfe Landesverband Thüringen
- Lebenshilfe Landesverband Berlin
- Lebenshilfe Landesverband Bremen
- Lebenshilfe Landesverband Schleswig-Holstein
- Lebenshilfe Landesverband Hamburg
- Lebenshilfe Landesverband Rheinland-Pfalz
- Lebenshilfe Landesverband Sachsen-Anhalt
- Lebenshilfe Landesverband Brandenburg
- Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen
- Lebenshilfe Landesverband Saarland
- Lebenshilfe Landesverband Mecklenburg-Vorpommern