Die Lebenshilfe bei Facebook

21.07.2025 um 14:40

👩‍🏫 Wie beantrage ich eine #Schulbegleitung für mein Kind?

Eine Schulbegleiter*in kann für Kinder mit einer geistigen Behinderung der Schlüssel zu einem erfolgreichen Schulalltag sein – sei es zur Unterstützung im Unterricht, bei der Orientierung oder im sozialen Miteinander. Hier ein Überblick:

✅ Schritt 1: Vorbereitung
Sprechen Sie mit der Schule. Es kann hilfreich, wenn die Schule bereits im Vorfeld in einer Stellungnahme darstellt, welche Unterstützung Ihr Kind in der Schule benötig. Zudem muss die Teilhabe-Einschränkung Ihres Kindes nachgewiesen sein. Hierfür kommen beispielsweise medizinische Berichte oder eine Stellungnahme des behandelnden Arztes / Therapeuten in Betracht. Zum Teil reicht auch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises.

✅ Schritt 2: Antrag beim zuständigen Kostenträger stellen
Für Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig (§ 112 SGB IX). Das Jugendamt (nach § 35a SGB VIII) ist zuständig, wenn es sich um eine seelische Behinderung handelt.

✅ Schritt 3: Behörde ermittelt den konkreten Bedarf des Kindes
Die zuständige Behörde ermittelt im Anschluss den konkreten Bedarf des Kindes. Wenn der Träger der Eingliederungshilfe zuständig ist, muss er ein Gesamtplanverfahren durchführen (§§ 117 ff. SGB IX) und den Bedarf anhand des vor Ort geltenden Bedarfsermittlungsinstruments ermitteln (§ 118 SGB IX).

✅ Schritt 4: Entscheidung abwarten & ggf. Widerspruch einlegen
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid. Im Falle einer Ablehnung sollten Sie prüfen, ob Sie dagegen Widerspruch einlegen – idealerweise mit fachlicher Unterstützung.

💡 Wichtig: Lassen Sie sich begleiten! Eine #Lebenshilfe in Ihrer Nähe finden Sie hier:
🔗 https://www.lebenshilfe.de/karte

👉 Mehr zum Thema Schulbegleitung finden Sie auch auf unserer Webseite:
🔗 https://www.lebenshilfe.de/informieren/kinder/schule-und-schulbegleitung-fuer-kinder-mit-behinderung
#Lebenshilfe

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18.07.2025 um 12:43

♿️ Barrierefreier Urlaub

🏖 Ferien machen: Barrierefreier Urlaub für Menschen mit Behinderung und ihre Familien ist möglich. Wir geben Tipps, wie und wo ein Urlaub ohne Hindernisse gelingen kann.
🔗 https://www.lebenshilfe.de/informieren/freie-zeit/thema-urlaub
#Lebenshilfe

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11.07.2025 um 10:00

🗳 Bald geht’s los: Im Herbst 2025 werden wieder Werkstatträte und Frauenbeauftragte gewählt.

☝️ Worum es geht: In jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) muss es einen Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte geben. So steht es auch in der WMVO.

🤝 Warum das wichtig ist: Werkstattrat und Frauenbeauftragte setzen sich für die Rechte ihrer Kolleginnen und Kollegen ein. Sie können mitbestimmen und mitwirken. Frauenbeauftragte und Werkstattrat arbeiten zusammen.

👉 Worauf man achten muss: Wahlberechtigt sind nur die Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt. Die Wahl ist alle vier Jahre. Die Mitglieder im Werkstattrat und die Frauenbeauftragten sind selbst Beschäftigte im Arbeitsbereich.

ℹ️ Noch mehr wichtige Informationen zu Werkstatträten, Frauenbeauftragten und zur Mitbestimmung beim Arbeiten finden Sie auf unserer Webseite:
🔗 https://www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/mitbestimmung-beim-arbeiten
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