Der Begriff Inklusion begegnet uns immer wieder. Doch was bedeutet Inklusion genau? Und wie kann Inklusion gut umgesetzt werden? Wir geben einen Überblick mit wichtigen Infos und Tipps.
Menschen mit sogenannter Behinderung brauchen Unterstützung – damit alle gleichberechtigt teilhaben können. Hier finden Sie unsere aktuellen Forderungen an die Politik (auch in Leichter Sprache).
Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf werden oft nicht mitgedacht. Allerorten fehlen Unterstützungsangebote. Wir informieren und stellen unsere Forderungen vor.
Über Bezeichnungen wie “geistige Behinderung” wird schon lange diskutiert. Auch in der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Mehr hier (auch in Leichter Sprache).
Leichte Sprache ist eine sehr einfache Sprache. Sie ist für Menschen mit Beeinträchtigung. Und andere Menschen, die sie brauchen. Wir bieten viele Texte in Leichter Sprache an.
Der Verlag der Lebenshilfe ist der Fachverlag für die Themen "Menschen mit geistiger Behinderung" und "Behindertenhilfe". Informieren Sie sich hier über unsere Publikationen.
Sie suchen nach Informationen zu rechtlichen Themen? Hier finden Sie alle Rechtstipps der Lebenshilfe auf einen Blick. Wir helfen auch dabei, eine passende Rechtsberatung in der Nähe zu finden.
Das Bildungsinstitut inForm der Bundesvereinigung Lebenshilfe bietet eine Vielzahl von Bildungsangeboten an. Auf der Webseite des Instituts finden Sie alle Angebote im Überblick.
Die Lebenshilfe publiziert regelmäßig die Lebenshilfe-Zeitung (LHZ) und das Magazin in Leichter Sprache, die Fachzeitschrift Teilhabe sowie den Rechtsdienst der Lebenshilfe. Hier gibt es einen Überblick.
🎨 Werbung für besondere SEH-WEISEN: Der Kalender 2026 ist da!
Das Jahr schreitet voran – und die ersten Termine für 2026 stehen bereits im Kalender. Apropos Kalender: Der neue SEH-WEISEN Kunstkalender ist ab sofort erhältlich!
🖌️ Der Kalender zeigt wieder 13 wunderschöne und interessante Motive gemalt von Künstler*innen mit geistiger Beeinträchtigung.
👉Den Kalender gibt es in zwei Formaten: als Wandkalender und als Tischaufstellkalender im handlichen A5-Format mit heraustrennbaren Postkarten. Mit dem Kauf des Kalenders unterstützen Sie die Arbeit der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Zu den Bildern finden Sie auf den Rückseiten der Kalenderblätter Texte, die die Künstler*innen zum Teil selbst geschrieben haben. Sie teilen uns etwas über ihre Sehweisen mit, und manche erlauben uns einen Blick in ihren Alltag, ihre Freuden, ihre Wünsche, ihre Träume. Machen Sie sich selbst oder Ihren Freunden und Bekannten mit dem Kunstkalender der Lebenshilfe eine Freude. Mit Ihrer Bestellung engagieren Sie sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Danke dafür!
🎁 Ob für Sie selbst oder als Geschenk für Freunde, Familie oder Kolleg*innen – der SEH-WEISEN Kalender ist mehr als ein Kalender. Neue SEH-WEISEN sind Ihnen garantiert.
👇 Jetzt bestellen und Engagement zeigen:
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Danke für Ihre Unterstützung!
#Lebenshilfe
👩🏫 Wie beantrage ich eine #Schulbegleitung für mein Kind?
Eine Schulbegleiter*in kann für Kinder mit einer geistigen Behinderung der Schlüssel zu einem erfolgreichen Schulalltag sein – sei es zur Unterstützung im Unterricht, bei der Orientierung oder im sozialen Miteinander. Hier ein Überblick:
✅ Schritt 1: Vorbereitung
Sprechen Sie mit der Schule. Es kann hilfreich, wenn die Schule bereits im Vorfeld in einer Stellungnahme darstellt, welche Unterstützung Ihr Kind in der Schule benötig. Zudem muss die Teilhabe-Einschränkung Ihres Kindes nachgewiesen sein. Hierfür kommen beispielsweise medizinische Berichte oder eine Stellungnahme des behandelnden Arztes / Therapeuten in Betracht. Zum Teil reicht auch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises.
✅ Schritt 2: Antrag beim zuständigen Kostenträger stellen
Für Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig (§ 112 SGB IX). Das Jugendamt (nach § 35a SGB VIII) ist zuständig, wenn es sich um eine seelische Behinderung handelt.
✅ Schritt 3: Behörde ermittelt den konkreten Bedarf des Kindes
Die zuständige Behörde ermittelt im Anschluss den konkreten Bedarf des Kindes. Wenn der Träger der Eingliederungshilfe zuständig ist, muss er ein Gesamtplanverfahren durchführen (§§ 117 ff. SGB IX) und den Bedarf anhand des vor Ort geltenden Bedarfsermittlungsinstruments ermitteln (§ 118 SGB IX).
✅ Schritt 4: Entscheidung abwarten & ggf. Widerspruch einlegen
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid. Im Falle einer Ablehnung sollten Sie prüfen, ob Sie dagegen Widerspruch einlegen – idealerweise mit fachlicher Unterstützung.
💡 Wichtig: Lassen Sie sich begleiten! Eine #Lebenshilfe in Ihrer Nähe finden Sie hier:
🔗 https://www.lebenshilfe.de/karte
👉 Mehr zum Thema Schulbegleitung finden Sie auch auf unserer Webseite:
🔗 https://www.lebenshilfe.de/informieren/kinder/schule-und-schulbegleitung-fuer-kinder-mit-behinderung
#Lebenshilfe
🏖 Ferien machen: Barrierefreier Urlaub für Menschen mit Behinderung und ihre Familien ist möglich. Wir geben Tipps, wie und wo ein Urlaub ohne Hindernisse gelingen kann.
🔗 https://www.lebenshilfe.de/informieren/freie-zeit/thema-urlaub
#Lebenshilfe