Der Begriff Inklusion begegnet uns immer wieder. Doch was bedeutet Inklusion genau? Und wie kann Inklusion gut umgesetzt werden? Wir geben einen Überblick mit wichtigen Infos und Tipps.
Menschen mit sogenannter Behinderung brauchen Unterstützung – damit alle gleichberechtigt teilhaben können. Hier finden Sie unsere aktuellen Forderungen an die Politik (auch in Leichter Sprache).
Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf werden oft nicht mitgedacht. Allerorten fehlen Unterstützungsangebote. Wir informieren und stellen unsere Forderungen vor.
Über Bezeichnungen wie “geistige Behinderung” wird schon lange diskutiert. Auch in der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Mehr hier (auch in Leichter Sprache).
Leichte Sprache ist eine sehr einfache Sprache. Sie ist für Menschen mit Beeinträchtigung. Und andere Menschen, die sie brauchen. Wir bieten viele Texte in Leichter Sprache an.
Der Verlag der Lebenshilfe ist der Fachverlag für die Themen "Menschen mit geistiger Behinderung" und "Behindertenhilfe". Informieren Sie sich hier über unsere Publikationen.
Sie suchen nach Informationen zu rechtlichen Themen? Hier finden Sie alle Rechtstipps der Lebenshilfe auf einen Blick. Wir helfen auch dabei, eine passende Rechtsberatung in der Nähe zu finden.
Das Bildungsinstitut inForm der Bundesvereinigung Lebenshilfe bietet eine Vielzahl von Bildungsangeboten an. Auf der Webseite des Instituts finden Sie alle Angebote im Überblick.
Die Lebenshilfe publiziert regelmäßig die Lebenshilfe-Zeitung (LHZ) und das Magazin in Leichter Sprache, die Fachzeitschrift Teilhabe sowie den Rechtsdienst der Lebenshilfe. Hier gibt es einen Überblick.
🗳 Bald geht’s los: Im Herbst 2025 werden wieder Werkstatträte und Frauenbeauftragte gewählt.
☝️ Worum es geht: In jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) muss es einen Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte geben. So steht es auch in der WMVO.
🤝 Warum das wichtig ist: Werkstattrat und Frauenbeauftragte setzen sich für die Rechte ihrer Kolleginnen und Kollegen ein. Sie können mitbestimmen und mitwirken. Frauenbeauftragte und Werkstattrat arbeiten zusammen.
👉 Worauf man achten muss: Wahlberechtigt sind nur die Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt. Die Wahl ist alle vier Jahre. Die Mitglieder im Werkstattrat und die Frauenbeauftragten sind selbst Beschäftigte im Arbeitsbereich.
ℹ️ Noch mehr wichtige Informationen zu Werkstatträten, Frauenbeauftragten und zur Mitbestimmung beim Arbeiten finden Sie auf unserer Webseite:
🔗 https://www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/mitbestimmung-beim-arbeiten
#Lebenshilfe
📱 "Robotik, KI & Co. –auch eine Frage der Ethik!" Impulse zur ethischen Reflexion der Digitalisierung im Sozialwesen. Darum geht es bei der Veranstaltung „Teilhabe – im Gespräch“ – online und kostenlos!
🗣 Mit der Autorin Prof. Dr. Melissa Henne.
🗓 Wann: 28. Juli 2025 von 16 bis 17 Uhr,
Anmeldeschluss ist der 14. Juli 2025.
🔗 Zur Anmeldung:
www.inform-lebenshilfe.de/inform/veranstaltungen/termine/bv/250267-bv-Teilhabe-im-Gespraech.php
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