Publikationen durchsuchen

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung finden den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit gut.
Positiv ist, dass einfache Pflege – zum Beispiel Körperpflege oder Thrombose-Strümpfe anziehen – in betreuten Wohnformen der Eingliederungshilfe nach dem aktuellen Entwurf weiter von Heilerziehungs-Pflegenden oder Pädagogen gemacht werden kann.
Die Fachverbände fordern aber auch einige Änderungen.
- Heilerziehungspflegende sollten in betreuten Wohnformen der Eingliederungshilfe durch eine bundeseinheitliche Regelung unter bestimmten Voraussetzungen Pflegefachkräften gleichgestellt werden. Dies ist derzeit bereits in einigen Bundesländern so geregelt.
- Pflegegeld soll während Krankenhaus-Aufenthalten unbefristet weitergewährt werden.
- Eltern von Kindern mit Behinderung sollen nur reduzierte Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen müssen, auch nachdem ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.
- Das Budget für Tages- und Nachtpflege soll zumindest teilweise umgewandelt werden können, um es für Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen.
- Kündigungen von Pflegediensten sollen besser geregelt werden, damit Pflegebedürftige geschützt werden.
- Beratungs-Angebote für Pflegebedürftige sollen verbessert werden.

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung abgegeben.
Mit dem Gesetz soll bundesweit einheitlich eine Pflegefachassistenzausbildung eingeführt werden. Die Fachverbände fordern unter anderem:
- Entsprechend der Regelungen in den §§ 64 ff. BBiG müssen auch im Pflegefachassistenzgesetz Regelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung getroffen werden.
- Die praktische Ausbildung zur Pflegefachassistenz muss auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe möglich sein.
- Auch im Bereich der Heilerziehungspflege fehlt bislang eine bundeseinheitliche Regelung.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. hat die Ministerien außerdem auf die Forderungen ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Pflegeassistenzeinführungsgesetz hingewiesen

Magazin 2025 Heft 2

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgegeben.
Die Fachverbände begrüßen, dass viele problematische Regelungen, die sich noch in früheren Entwürfen fanden, in dem aktuellen Entwurf nicht mehr enthalten sind. So ist z. B. nicht mehr vorgesehen, dass der Bescheid zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) in bestimmten Fällen befristet werden kann.
Kritisch sehen die Fachverbände, dass auf die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Bezug genommen wird. Die Fachverbände sehen die Gefahr, dass die ICF genutzt wird, um eine Absenkung der GdB-Werte zu rechtfertigen. Zwar können mit der ICF Teilhabebeeinträchtigungen grundsätzlich gut beschrieben werden. Erforderlich ist aber eine umfassende Einzelfallbegutachtung. Eine so umfassende Begutachtung im konkreten Einzelfall, ist bei der Feststellung der GdB nicht möglich, da es sich um sehr viele Verfahren handelt.

Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Assistenzbedarf
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. hat ein Positionspapier zu Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Assistenzbedarf herausgegeben.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte - auch Menschen mit schwerer Behinderung. Dennoch fehlen oft passende Angebote.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich mit dem Positionspapier für mehr Unterstützung und bessere Regeln ein.
Es gibt dazu auch weitere Informationen auf der Lebenshilfe-Seite:

Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes Forderungen und Anwendungshinweise der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen haben ein Positionspapier zum Bundesteilhabegesetz herausgegeben.
Mit dem BTHG sollte die Eingliederungs-Hilfe besser werden, aber die Umsetzung dauert sehr lange.
Denn es gibt viele Probleme, zum Beispiel zu viel Bürokratie und zu wenig Fach-Kräfte. Auch das Geld reicht oft nicht aus.
Fach-Leute sagen: Es muss einfacher und schneller gehen. Die Hilfe für Menschen mit Behinderungen muss sicher sein.

Verbände-Appell Selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Seit Monaten wird intensiv um die Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes diskutiert. Leitschnur für weitere politische und praktische Entwicklungen muss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN BRK) sein.
Mit dieser Forderung haben sich unterschiedliche Verbände in einem gemeinsamen Appell an die Parteispitzen der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien gewandt. Hier der Link: Verbände-Appell: Selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege

Magazin 2025 Heft 1

Positionspapier Zur neuen Generation der EU-Jugendprogramme 2028-2034
Der Nationaler Beirat der EU-Programme Erasmus + Jugend und Europäisches Solidaritätskorbs haben zur Zukunft der EU-Jugendprogramme in einem Positionspapier Stellung bezogen.
Er fordert unter anderem eine bessere Zugänglichkeit und die Fortführung der Programmprioritäten “Inklusion und Vielfalt” und Partizipation. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. wirkt im Nationalen Rat mit und hat das Positionspapier mitgezeichnet.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
Im Gesetzes-Entwurf zur Änderung des Transplantations-Gesetzes steht, dass jede Person nach dem Tod ihre Organe spendet, wenn sie nicht widerspricht. Vorher gab es die Zustimmungs-Regelung. Das bedeutet, dass man zustimmen muss, wenn man Organe spenden möchte.
Wir lehnen die neue Widerspruchs-Regelung zur Organ-Spende ab. Es kann die Selbst-Bestimmung gefährden und widerspricht auch den Regeln der UN-Behinderten-Rechts-Konvention (UN-BRK).
- Manche Menschen wissen nicht, dass man widersprechen muss. Ihre Organe können dann nach dem Tod entnommen werden, ohne dass sie das wollten.
- Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sind besonders betroffen. Manche verstehen nicht, was Organ-Spende bedeutet. Sie dürfen nicht spenden und werden ausgeschlossen.
- Wenn sie es verstehen, sind sie auf Entscheidungen von Ärzt*innen angewiesen, die aber auch falsch sein können. Dann kann es passieren, dass Organe ohne Zustimmung entnommen werden. Oder dass Organe nicht entnommen werden, obwohl der Mensch spenden möchte.
- Außerdem müssen Informationen in Leichter Sprache vorliegen. Und auch die Aufklärungsgespräche müssen in Leichter Sprache sein.
Die Maßnahmen zur Stärkung der Organ-Spende sind noch neu. Es soll erst abgewartet werden. Eine schnelle Einführung der Widerspruchs-Regelung kann das Vertrauen in die Organ-Spende zerstören.