Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen Schule und Arbeit für Menschen mit Beeinträchtigung. Alle Texte sind in Leichter Sprache.
In unserem Wörterbuch in Leichter Sprache werden schwierige Wörter leicht erklärt. Gefördert von Aktion Mensch und der Techniker Krankenkasse.
Welche Möglichkeiten in der beruflichen Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung gibt es nach Vollendung der Pflichtschulzeit? Ein erster Überblick.
Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Wenn Menschen mit Behinderung keine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden haben sie Anspruch auf Leistungen.
In der Werkstatt können Menschen mit Behinderung mitbestimmen. Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Kurz heißt sie: WMVO. Mehr dazu hier.
Rente für Menschen mit Behinderung in Werkstätten: Beschäftigte können schon nach 20 Jahren einen Rentenanspruch haben. Wir bieten weitere Informationen an.
Inklusive Forschung heißt: Gemeinsam Forschen mit Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Mehr über sogenannte Co-Forscher und inklusives Forschen hier.
Das Einkommen vieler Menschen mit Behinderung ist gering. Über finanzielle Polster verfügen sie oft nicht. Das Armutsrisiko liegt bei 20 Prozent.
Die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe hat Folgen für das Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Wir klären auf.