Betreuungsrecht Lebenshilfe
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Familie
Rechtstipp | Stand: 01.01.2023 #Betreuungsrecht

Betreuungsrecht: Betreuung von Menschen mit Behinderung

Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Konkret in den Paragraphen 1814 bis 1881. Für volljährige Menschen, die auf Grund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann das Betreuungs-Gericht eine rechtliche Betreuer*in bestellen.

Neuerungen zum Jahreswechsel: Mit Beginn des neuen Jahres treten vrsl. Änderungen im Betreuungsrecht in Kraft, wie etwa eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereine. Auf unserer Neuerungen-Seite erhatten Sie weitere Informationen.

Betreuungsrecht – Rechtlicher Hintergrund

Beratungsgespräch zum Betreuungrecht zwischen zwei Frauen
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Ab dem 18. Geburtstag ist jeder erwachsene Mensch für sich selbst verantwortlich. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf die gleiche Rechts- und Handlungsfähigkeit wie Menschen ohne Behinderung.

Das heißt, Eltern von Kindern mit geistiger Beeinträchtigung sind mit Eintritt der Volljährigkeit ihrer Kinder nicht einfach berechtigt, für ihr Kind Eingliederungshilfe zu beantragen, Verträge zu schließen oder in eine Operation einzuwilligen. Stattdessen kann grundsätzlich jeder volljährige Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – daher z.B. selbst ein Handy kaufen oder eine Wohnung anmieten. Manchmal können erwachsene Menschen aber ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln. Dann gibt es die Möglichkeit einer rechtlichen Betreuung.

Grundlagen zur rechtlichen Betreuung

Wenn volljährige Menschen wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuer*in bestellen. Aber was bedeutet rechtliche Betreuung eigentlich?

Passendes Angebot aus unserem Verlag: Der Stichwortkommentar zum Behindertenrecht beantwortet die juristischen Fragen der Praxis nach Stichworten und nah an der Beratungs- und Entscheidungswirklichkeit.

Betreuungsrecht Lebenshilfe
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Die Rahmenbedingungen rechtlicher Betreuung

Die rechtliche Betreuung von Menschen ist genau reglementiert. Das betrifft etwa die Fragen, ob, wie und wie lange eine rechtliche Betreuung erfolgt. Es muss zudem regelmäßig geprüft werden, ob eine rechtliche Betreuung weiterhin erforderlich ist.

Betreuungsrecht Einführung
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Das betreuungsgerichtliche Verfahren

Für die Bestellung einer rechtlichen Betreuer*in ist das Betreuungsgericht zuständig. Das Betreuungsverfahren beginnt mit dem Antrag des Menschen mit Behinderung. Es kann aber auch von Amts wegen beginnen, wenn das Betreuungsgericht von Dritten, z.B. den Eltern oder der Werkstatt, erfährt, dass eine rechtliche Betreuung notwendig sein könnte. Der Antrag muss keine bestimmte Form haben. Es genügt eine einfache Nachricht an das Gericht, dass ein Mensch mit Behinderung eine rechtliche Betreuer*in benötigt.

Danach leitet das Betreuungsgericht das Betreuungsverfahren ein und benachrichtigt den betreffenden Menschen mit Behinderung. Je nach familiärer Konstellation können auch die Ehepartner*in, die Eltern, die Großeltern, Kinder und Geschwister des rechtlich zu betreuenden Menschen sowie gegebenenfalls eine von ihm benannte Vertrauensperson benachrichtigt werden.

Die rechtlich zu betreuende Person ist im Betreuungsverfahren immer verfahrensfähig, auch wenn sie nicht geschäftsfähig sein sollte. Sie kann daher im gesamten Betreuungsverfahren Anträge stellen, eine Rechtsanwält*in beauftragen, Rechtsmittel einlegen und ihre Rechte im Verfahren selbst wahrnehmen.

Leitet das Gericht ein betreuungsgerichtliches Verfahren ein, muss es die rechtlich zu betreuende Person über die Aufgaben der rechtlichen Betreuer*in, über den Verlauf des Verfahrens und die voraussichtlichen Kosten informieren. Die Unterrichtung soll in der Weise erfolgen, dass die betreffende Person die Informationen versteht.

Betreuungsrecht Einführung
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Über rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

Wenn das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung als notwendig erachtet, entscheidet es in der Regel, wer rechtlicher Betreuer*in des betroffenen Menschen wird.

Wahlassistenz und Wahl-Hilfe
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Was sind die Kosten einer rechtlichen Betreuung?

Viele Angehörige von Menschen mit Behinderung fragen sich, wie teuer die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist. Wir möchten Antworten auf die Fragen zur Finanzierung der rechtlichen Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung bieten.

Einführung in das Betreuungsrecht
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Wo gibt es Unterstützung bei der rechtlichen Betreuung?

Einführung in das Betreuungsrecht
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Vor allem ehrenamtliche Betreuer*innen sollen bei der Führung der rechtlichen Betreuung Unterstützung erhalten. Der Gesetzgeber hat daher Beratungsansprüche gegenüber der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht vorgesehen.

Aber auch Betreuungsvereine haben unter anderem den Auftrag, ehrenamtliche Betreuer*innen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als rechtliche Betreuer*in zu beraten und zu unterstützen. Ehrenamtliche Betreuer*innen sollten sich daher vor Ort informieren, welche Beratungs- und Fortbildungsmöglichkeiten die örtlichen Betreuungsbehörden und -vereine im Angebot haben. Möglicherweise existiert vor Ort auch ein Betreuungsverein der Lebenshilfe, der konsultiert werden kann.

Reform Betreuungsrecht
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Betreuungsrecht: Weiterführende Informationen

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