BetreuungsRechtsReform – aber richtig!
Mit der Kampagne "BetreuungsRechtsReform – aber richtig!" setzt sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Verbesserungen bei der Reform des Betreuungsrechts ein. Für Menschen innerhalb einer rechtlichen Betreuung müssen mehr Selbstbestimmung, Autonomie und eine gute Qualität der Betreuung gesichert werden.

Die Reform des Betreuungsrechts
Nach nunmehr 28 Jahren seit seiner Einführung unterliegt das Betreuungsrecht einer wichtigen Reform. Das Betreuungsrecht stand nicht zuletzt aufgrund rechtstatsächlicher Untersuchungen und der Beurteilung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung unter Kritik.
Trotz der Abkehr von der Entmündigung ist das Gebot der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung i. S. d. Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention im derzeit bestehenden System nicht durchgängig verwirklicht. Daher veröffentlichte das BMJV nach einem eineinhalbjährigen Diskussionsprozess am 23. Juni 2020 den Referentenentwurf zur Reform des Betreuungsrechts. Dieser ist auch in Leichter Sprache abrufbar.
Hauptziele der Reform des Betreuungsrechts: Hauptziele sind es, die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung zu stärken, die Qualität der Betreuung in der Anwendungspraxis zu verbessern und eine bessere Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes sicherzustellen.

Selbstbestimmung stärken – Betreuung verbessern
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. begrüßt in ihrer umfassenden Stellungnahme grundsätzlich die Reformvorschläge des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Reform des Betreuungsrechts. Sie sieht im Hinblick auf das Ziel, die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen konsequent zu verwirklichen und zu stärken, aber noch Verbesserungsbedarf.
- Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
- Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie zur Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung.
- Forderungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Ein Kurzpapier mit Forderungen im Hinblick auf das Ziel, die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen konsequent zu verwirklichen und zu stärken.
- Brief des Rats behinderter Menschen zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Verfasst von Bernd Frauendorf, Vorsitzender des Rats behinderter Menschen der Bundesvereinigung Lebenshilfe und versandt an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz..
Insofern reicht die Reform nicht weit genug und setzt den ursprünglichen Paradigmenwechsel – weg von der Bevormundung hin zur rechtlichen Unterstützung – immer noch nicht konsequent um. Deutlich wird dies auch daran, dass das Betreuungssystem weiterhin unter finanziellen und zeitlichen Nöten leidet.
Mit der Reform kommen neue Aufgaben auf alle im Betreuungswesen tätigen Akteur*innen zu. Diese können im Sinne der Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen nur erfüllt werden, wenn den Akteur*innen die notwendigen finanziellen und zeitlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Reform viele sprachliche Änderungen hervorbringt, deren Wirkung in der Betreuungspraxis gering bleibt.
Jetzt die #BRR2021 Kampagne unterstützen!
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat die #BRR2021 Kampagne für Verbesserungen bei der Reform des Betreuungsrechts ins Leben gerufen. Jetzt brauchen wir die Hilfe der Orts- und Kreisvereinigungen und aller anderen Unterstützer*innen im ganzen Land: "BetreuungsRechtsReform – aber richtig!"
Kampagnen-Materialien für alle: Wir stellen kostenloses Material zum Herunterladen zur Verfügung. Teilen Sie die Forderungen nach mehr Selbstbestimmung, Autonomie und Qualität in der Betreuung – analog und digital, z.B. über die Sozialen Medien. Und denken Sie dabei immer an den Hashtag zur Kampagne: #BRR2021
- Postkarte #1 "Damit ich selbst entscheiden kann." (3 mm Beschnitt / CMYK)
- Postkarte #2 "Damit ich meine Rechte behalte." (3 mm Beschnitt / CMYK)
- Postkarte #3 "Damit ich gute Unterstützung habe." (3 mm Beschnitt / CMYK)
- SharePic zum Teilen via Social Media #1 "Damit ich selbst entscheiden kann."
- SharePic zum Teilen via Social Media #2 "Damit ich meine Rechte behalte."
- SharePic zum Teilen via Social Media #3 "Damit ich gute Unterstützung habe."
- Banner der Kampagne Banner groß (1320 px Breite)
- Banner der Kampagne Banner klein (800 px Breite)

Hintergrund zur Betreuungsrechtsreform
Dem Referentenentwurf war ein eineinhalbjähriger interdisziplinärer Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ vorgeschaltet. An diesem waren Akteur*innen des Betreuungswesens, Expert*innen sowie Selbstvertreter*innen eingebunden. Über den Deutschen Behindertenrat war auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. beteiligt und formulierte im Rahmen des Diskussionsprozesses erste Positionierungen. Im Mai 2019 stellte das BMJV erste Zwischenergebnisse vor – auch in Einfacher Sprache.