Presse
15.04.2019 Recht und Sozialpolitik

Menschen mit Behinderung dürfen ihre Stimme bei Europawahl abgeben

Menschen mit Behinderung dürfen ihre Stimme bei der Europawahl abgeben. Das wurde heute in Karlsruhe beschlossen.

Lebenshilfe begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

„Wir sind sehr froh darüber, dass die mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung, die bisher von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen waren, jetzt doch bei den Europawahlen im Mai ihre Stimme abgeben dürfen und die Auffassung der Bundesvereinigung Lebenshilfe bestätigt wurde.“ Das sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundestagsabgeordnete, zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Nachdem die Karlsruher Richter schon mit ihrem Beschluss vom 29. Januar die Wahlrechtsausschlüsse für verfassungswidrig erklärt haben, haben sie nun auch klargestellt, dass auch die Wahlrechtsausschlüsse nach dem Europawahlgesetz verfassungswidrig und auf Antrag nicht anwendbar sind. Ulla Schmidt: „Auch wenn nicht mehr viel Zeit bleibt – die Ämter müssen sicherstellen, dass alle, die nun ihre Wahl beantragen, auch ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Das ist ein weiterer großartiger Erfolg für die betroffenen Menschen mit Behinderung und für die Demokratie in Deutschland. Endlich ist Schluss mit der Diskriminierung im Wahlrecht.“

Die Lebenshilfe rät daher nun allen Betroffenen dazu, einen entsprechenden Antrag bei den Wahlbehörden zu stellen. Ein entsprechendes Formular kann hier heruntergeladen und ausgefüllt werden. Dieses ausgefüllte Formular müsste bis spätestens 3. Mai 2019 beim Wahlamt der Gemeinde am Wohnort angekommen sein. Begrüßenswert ist auch, dass einige Bundesländer mit Kommunalwahlen am 26.5.2019 (z.B. Rheinland Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen) bereits die Wahlrechtsausschlüsse insgesamt für unanwendbar erklärt haben.

Der Wahlrechtsausschluss galt bisher für Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Außerdem war von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er oder sie eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Seit der Bundestagswahl 2013 unterstützt die Bundesvereinigung Lebenshilfe gemeinsam mit dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) eine Gruppe von Beschwerdeführenden, die zunächst Einspruch gegen die Bundestagswahl erhoben und anschließend beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich  gegen ihre Wahlrechtsausschlüsse vorgegangen sind. 

Hier finden Sie die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 29.01.2019 und die Entscheidung vom 15.04.2019 sowie weitere Informationen zur Europawahl und zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderung.


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