Pflege
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Zahnersatz
Rechtstipp

Zahnersatz – Was zahlt die Krankenkasse?

Zum Glück können fehlende Zähne ersetzt werden. Doch wer trägt die Kosten? Was ein Festzuschuss zur Regelversorgung ist und welche Arten von Zahnersatz es gibt, erklären wir hier.

Zahnersatz: Was ist das?

Ein Zahnarzt bei der Behandlung.
© CC0-Lizenz

Die eigenen Zähne sind wichtig. Wir brauchen sie für das Essen und Sprechen. Außerdem prägen sie unser Aussehen. Fehlt ein Zahn, braucht man einen Zahnersatz. 

Zahnersatz: Kronen, Brücken, herausnehmbare Prothesen und Implantate

  • Krone: Kronen kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn ein großer Teil des Zahns zerstört und eine Füllung nicht mehr möglich ist.
  • Brücke: Durch eine Brücke können einzelne Zähne ersetzt werden. Fehlen so viele Zähne, dass eine Brücke nicht mehr an noch existierenden Zähnen befestigt werden kann, ist eine Prothese oder ein Implantat nötig.
  • Prothese: Eine Prothese ist ein nicht-fester, herausnehmbarer Ersatz für einen Zahn bzw. mehrere Zähne.
  • Implantat: Während die Prothese herausnehmbar ist, handelt es sich bei Implantaten um festsitzenden Zahnersatz. Es wird eine künstliche Zahnwurzel in den Kiefer implantiert. Darauf wird dann eine Krone oder Brücke befestigt.

Gut zu wissen: Die Versorgung mit Implantaten ist grundsätzlich keine Leistung der Krankenkasse. Eine Kostenübernahme ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.

Zahnersatz und die Krankenkasse: Fragen und Antworten

Eine Zahnarztpraxis
© Pixabay

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Weiterführende Informationen zum Thema Zahnersatz

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