Höheres Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung
Eine positive Nachricht für die meist jungen Menschen mit Behinderung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder eines anderen Leistungsanbieters (§ 60 SGB IX): Seit August 2019 ist das Ausbildungsgeld deutlich gestiegen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt dies ausdrücklich.
Finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer WfbM

Bis Juli 2019 wurden im Eingangsverfahren sowie im ersten Jahr des Berufsbildungsbereichs 67 Euro und im zweiten Jahr 80 Euro monatlich gezahlt.
Seit August 2019 wird ein monatliches Ausbildungsgeld von 117 Euro gezahlt und zwar einheitlich für die gesamte Dauer von Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich.
Ab August 2020 erhöht sich das Ausbildungsgeld um weitere 2 Euro auf dann 119 Euro monatlich.
Dies ist geregelt in § 125 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes.