Forderungen der Lebenshilfe
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Forderungen
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Aktuelle Forderungen der Lebenshilfe an die Politik

Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung – damit alle gleichberechtigt teilhaben können. Die aktuell wichtigsten Forderungen der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Familien finden Sie hier.

Parlamentarischer Abend 2023

Inklusive Arbeit und gerechte Entlohnung

Werkstattrat in der WfbM
© Lebenshilfe/David Maurer

Menschen mit Behinderung haben aufgrund von Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) das Recht darauf, ihren Lebensunterhalt durch eine frei gewählte Arbeit zu verdienen und in einem frei zugänglichen Arbeitsmarkt tätig zu sein.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert:

  1. Ein zeitnahes Vorlegen von Vorschlägen zur Werkstattreform. Personenzentrierung und Selbstbestimmung müssen auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gelten. Die Zahl an inklusiven, barrierefreien Arbeitsplätzen muss in allen Unternehmen ausgebaut werden.
  2. Eine gerechte Entlohnung von Menschen mit Behinderung, die sie unabhängig von Grundsicherungsleistungen macht, z. B. durch einen subventionierten Mindestlohn. Knapp ein Drittel der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind heute auf ergänzende Grundsicherung angewiesen. Eine reine Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes und der Anrechnungsgrenzen ist zu wenig.
  3. Auch im Alter müssen Menschen mit Behinderung unabhängig von existenzsichernden Leistungen leben können. Eine angemessene Alterssicherung ist unverzichtbar. Der rentenrechtliche Status quo ist somit im Rahmen der künftigen Reformen ein unbedingt aufrechtzuerhaltender Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung.
  4. Die berufliche Bildung von Menschen mit Behinderung muss durch individuelle Förderung, längere Dauer (von zwei auf mindestens drei Jahre), Flexibilität, und das Schaffen anerkannter Abschlüsse verbessert werden und stärker als bisher auf eine Arbeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten.

Inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Eltern mit Beeinträchtigung
© Lebenshilfe/David Maurer

Seit Jahren laufen die Vorarbeiten für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe, die die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung insgesamt im SGB VIII verankert. 2024 muss nun aus diesen Beratungen endlich ein entsprechendes SGB VIII-Reformgesetz erarbeitet und verabschiedet werden. Diese Reform darf keine reine Verwaltungsreform sein, sondern muss zu besseren Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien führen. Damit zum 1. Januar 2028, wie es das Gesetz vorschreibt, tatsächlich das Jugendamt für alle Kinder und Jugendlichen – ob mit oder ohne Behinderung – insgesamt zuständig wird, müssen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Damit Inklusion in der Jugendhilfe gelingt, ist eine deutliche Verbesserung der finanziellen, rechtlichen und personellen Ausstattung notwendig.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert:

  1. Die Leistungen der Eingliederungshilfe für die Teilhabe und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung müssen künftig unabhängig vom Einkommen und Vermögen ihrer Eltern geleistet werden. Im Koalitionsvertrag steht bereits: "... wir wollen weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen." Diese Schritte müssen die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in den Blick nehmen.
  2. Ein inklusives SGB VIII, das die Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung unabhängig von der Art der Beeinträchtigung unter dem Dach des SGB VIII zusammenführt.
  3. Eine angemessene Finanzierung der Mehrkosten für die Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Gute Gesundheitsversorgung für alle

Gesundheitsversorgung
© Lebenshilfe/David Maurer

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderung eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite und von derselben Qualität zur Verfügung zu stellen, wie anderen Menschen. Grundvoraussetzung dafür ist Barrierefreiheit.

Zurzeit sind nur etwa 21 Prozent der Haus- und Facharztpraxen für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen barrierefrei. Besondere Bedarfe für Menschen mit geistiger Behinderung werden nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung hat versprochen, einen Aktionsplan für ein barrierefreies Gesundheitswesen zu erarbeiten. Die Forderungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe hierfür sind in dem gemeinsamen Positionspapier mit dem Deutschen Behindertenrat zusammengefasst.

Die UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten auch zum Anbieten von Gesundheitsleistungen, die Menschen speziell wegen ihrer Behinderung benötigen. Für die ambulante Versorgung gibt es bereits Angebote, wie die Medizinischen Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese müssen weiter ausgebaut werden. Außerdem müssen auch Krankenhäuser spezialisierte Angebote schaffen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und viele andere Verbände haben die Politik mit einem gemeinsamen Appell aufgefordert, die Krankenhausreform zu nutzen, um entsprechende Strukturen zu etablieren. 

Schließlich müssen allgemeine Missstände in der Gesundheitsversorgung, wie Defizite in der Hilfsmittelversorgung und Probleme bei der Umsetzung des Anspruchs auf außerklinische Intensivpflege beseitigt werden. Welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege sicherzustellen hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe in einem Bündnis mit vielen anderen Verbänden aufgezeigt.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert:

  1. Das Gesundheitswesen muss barrierefrei werden. Das bedeutet für Menschen mit geistiger Behinderung, dass das medizinische und pflegerische Personal mehr Zeit und Kenntnisse braucht, um bei der Behandlung auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingehen zu können.
  2. Spezialisierte Gesundheitsleistungen, die Menschen gerade wegen ihrer Behinderung benötigen, sind ambulant auszubauen und in Krankenhäusern zu etablieren.
  3. Defizite in der Versorgung mit Hilfsmitteln und in der außerklinischen Intensivpflege müssen beseitigt werden.

Familien entlasten

Behinderung bei Kindern
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Die zeitlichen Bedürfnisse von Familie, Schule und Arbeitswelt passen selten gut zusammen. Es gibt bundesweit zu wenig ganztägige inklusive Bildungs- und Betreuungsangebote, um den Bedarf zu decken. Ebenso fehlt es an Angeboten der Kinder- und Jugenderholung. Inklusiv ausgestaltet sind die wenigsten. Die Lösung lautet für viele Familien mit einem Kind oder Jugendlichen mit Behinderung deshalb häufig: Ein Elternteil arbeitet gar nicht oder in Teilzeit. In der Regel sind es die Mütter, die beruflich zurückstecken – mit den bekannten Auswirkungen auf das familiäre Gleichgewicht, das aktuelle Familieneinkommen und die zukünftige Rente.

Die besonders gravierenden Unterstützungsbedarfe und Inklusionshürden von Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung und der daraus resultierende politische Handlungsbedarf sind in der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellten Studie vom November 2022 belegt.

Eine Entlastungsleistung, die Eltern von Menschen mit Behinderung erhalten, ist das Kindergeld. Sie erhalten es auch nach dem 25. Lebensjahr des Kindes, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Dieser finanzielle Ausgleich für die Unterstützungsleistung der Eltern muss auch bei der Schaffung einer Kindergrundsicherung unbedingt erhalten bleiben.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: 

  1. Die zeitnahe Einführung der im Koalitionsvertrag bereits angekündigten neuen Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten. Die Leistung sollte steuerfinanziert nach dem Vorbild des Elterngeldes auch für Angehörige von Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, die in bestimmten Lebensphasen Zeit für die Betreuung und Unterstützung ihrer Angehörigen benötigen. 
  2. Die Einführung einer niedrigschwelligen Familienentlastungsleistung für alltagspraktische haushaltsnahe Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen für belastete Familien im Recht der Kinder- und Jugendhilfe.
  3. Das Kindergeld für Eltern von erwachsenen Menschen mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, muss im Rahmen der Kindergrundsicherung bestehen bleiben.

Sozialen und barrierefreien Wohnraum schaffen

Begleitete Elternschaft und Elternassistenz
© Lebenshilfe/David Maurer

Das Einkommen vieler Menschen mit Behinderung ist gering. Laut dem Zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung liegt das Armutsrisiko von Menschen mit Behinderung bei 20 Prozent. Durch die stark gestiegenen Energiekosten und die allgemeine Preissteigerung, den Wohnungsmangel sowie massiv steigende Mieten (vor allem in Ballungszentren) hat sich die Situation weiter verschärft.

Immer mehr Menschen mit Behinderung – auch in der Lebenshilfe – klagen über die Schwierigkeiten bei der Suche einer barrierefreien, bezahlbaren und angemessenen Wohnung.

Der UN-Fachausschuss sieht in der Deinstitutionalisierung einen der dringendsten Handlungsfelder für eine menschenrechtsbasierte Behindertenpolitik in Deutschland. Hierfür braucht es neben personenzentrierten Betreuungsangeboten vor allem ausreichenden Wohnraum.  

Die Lebenshilfe weist insbesondere auf die Forderung der UN hin (vgl. Abschließende Bemerkungen, Ziff. 20 b), die Bauvorschriften so zu ändern, dass bis auf wenige enge Ausnahmen, alle Wohnhäuser nach den bestehenden Barrierefreiheitsstandards gebaut und/oder umgebaut werden müssen.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: 

  1. Der soziale Wohnungsbau sollte zu 100 Prozent nur barrierefreie Wohnungen fördern.
  2. Die 14,5 Milliarden Euro Bundesmittel an die Länder für den sozialen Wohnungsbau müssen unbedingt in allererster Linie in den Bau und Umbau von barrierefreien Wohnungen fließen. Andernfalls ist das Ziel des Bundesteilhabegesetzes, dass mehr Menschen mit Behinderung in eigenen Wohnungen leben und unterstützt werden können, nicht zu erreichen.
  3. Außerdem muss eine neue Musterbauordnung geschrieben werden, die zum Bau barrierefreier Wohnungen verpflichtet.
  4. Die Stromkosten sollten aus den Regelsätzen herausgelöst und über die Kosten der Unterkunft finanziert werden.

Diskriminierung verhindern

Barrierefreiheit – Weg mit den Hindernissen
© Lebenshilfe/David Maurer

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sieht vor, dass die Vertragsstaaten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung verbieten und geeignete Maßnahmen treffen, um Barrieren abzubauen. Deutschland muss in allen Lebensbereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei werden.

2024 sollen laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Behindertengleichstellungsgesetz reformiert werden, um private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren und zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen zu verpflichten.

Diese und weitere konkrete Forderungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind in dem gemeinsamen Positionspapier mit dem Deutschen Behindertenrat zusammengefasst.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert:

  1. Deutschland muss in allen Lebensbereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei werden.
  2. Das Behindertengleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz müssen reformiert werden, so dass auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren oder zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen verpflichtet werden.

Faire Pflege für Menschen mit Behinderung

Pflege und Pflegereform
© David Maurer/Lebenshilfe

Menschen mit Behinderung sind häufig auch pflegebedürftig. Sie benötigen dann Pflegeleistungen neben den Leistungen zur Teilhabe. Pflege- und Teilhabeleistungen ersetzen sich nicht, sondern ergänzen einander.

Aktuell haben Menschen mit geistiger Behinderung und hohem Pflege- und/oder Unterstützungsbedarf wegen des "Mehrkostenvorbehalts" in der Eingliederungshilfe selten die Möglichkeit, außerhalb von besonderen Wohnformen zu leben. Leben sie in diesen "Einrichtungen" der Behindertenhilfe, erhalten sie maximal 266 € von der Pflegeversicherung, während andere Versicherte Pflegegeld zwischen 316 und 901 € oder häusliche Pflegehilfe zwischen 724 und 2.095 € erhalten. Außerdem droht ihnen ein Verschieben in eine Pflegeeinrichtung, wenn ihr Pflegebedarf "zu hoch" ist.

Die Lebenshilfe kämpft seit Jahren für die Beendigung dieser Ungerechtigkeit. Anfang 2024 hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe Vorschläge für eine gute Pflege auch für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen (nach § 43a i. V. m. § 71 Abs. 4 SGB XI) veröffentlicht.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: 

  • Damit niemand gegen seinen Willen zu einem Umzug verpflichtet werden darf, sind § 103 Absatz 1 Sätze 2 und 3 Sozialgesetzbuch IX ersatzlos zu streichen.
  • Die Paragrafen 43a und 36 Absatz 4 Sozialgesetzbuch XI müssen neu geregelt werden. Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung müssen die Leistungen der häuslichen Pflege unabhängig von ihrem Wohnort erhalten. Auch wenn sie in einer besonderen Wohnform leben sollen sie die Wahl haben, ob sie dort Pflegegeld, Pflegesachleistung oder eine integrierte Teilhabe-Pflegeleistung erhalten wollen.
  • Im Sozialgesetzbuch IX sind Regelungen zu ergänzen, die eine stärkere Einbeziehung der pflegerischen Belange und entsprechender Kosten in der Eingliederungshilfe sicherstellen.
  • Der Mehrkostenvorbehalt in § 104 Absatz 2 und 3 SGB IX muss aufgehoben werden. In seiner jetzigen Ausgestaltung verhindert er in aller Regel, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf außerhalb von besonderen Wohnformen leben können.

Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung mit Migrationshintergrund oder nach einer Flucht

Flucht und Teilhabe
© Lebenshilfe/David Maurer

Geflüchtete Menschen mit Behinderung müssen schnell und unbürokratisch die notwendige Unterstützung erhalten. Dazu gehört auch ihr Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe.

Der zeitnahe Zugang zu den Unterstützungsleistungen schafft notwendige Sicherheiten. Zugang zu Schule, Ausbildung und Angeboten der sozialen Teilhabe sowie der Teilhabe am Arbeitsleben bieten Stabilisierung und öffnen Perspektiven. Hierfür ist es nach wie vor erforderlich, § 100 Abs. 2 SGB IX aufzuheben. Nach dieser Vorschrift haben Menschen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, keinen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Zwar bewilligen manche Träger der Eingliederungshilfe entsprechende Leistungen nach einer Ausnahmeregelung im Asylbewerberleistungsgesetz, bei weitem jedoch nicht alle. Auch die medizinische Versorgung für geflüchtete Menschen muss grundsätzlich und bundesweit sichergestellt werden.

Menschen mit Behinderung dürfen beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit keine Nachteile erfahren. Die Lebenshilfe hält die neue Regelung im Staatsangehörigkeitsgesetz, wonach Menschen im Bezug von Grundsicherungsleistungen auch dann vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen sind, wenn sie behinderungsbedingt diesen Umstand nicht zu vertreten haben, für verfassungswidrig und einen Verstoß gegen Artikel 18 UN-BRK.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert:

  1. Die konsequente Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) in nationales Recht. Das bedeutet insbesondere auch die Erhebung des Merkmals Behinderung bei der Aufnahme und die Ermittlung der Unterstützungsbedarfe (Art. 21 und Art. 22 Abs. 1 der RiLi).
  2. Das Aufheben der aufenthaltsrechtlichen Zugangsbeschränkungen zu den Leistungen auf Rehabilitation und Teilhabe sowie die Streichung des § 100 Abs. 2 im SGB IX.
  3. Ein umfassendes Beratungs- und fachlich begleitetes Selbsthilfeangebot in den Muttersprachen der in Deutschland lebenden geflüchteten und vertriebenen Menschen mit Behinderung.
  4. Das Rückgängigmachen der Änderung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG, damit der diskriminierende und verfassungswidrige Ausschluss von der deutschen Staatsangehörigkeit nicht eintritt. 

Selbstvertreter*innen beteiligen – politische Teilhabe ist unverzichtbar

Bundestagswahl und Parlament
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Als Selbstvertreter*innen kämpfen Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung heute neben Eltern und Fachleuten immer stärker selbst für ihre Belange, umfassende Teilhabe und Inklusion.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert:

  • Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Verbände müssen an der Vorbereitung, Beratung und Evaluation von für sie relevanter Gesetzgebung beteiligt werden.
  • Politische Beteiligungsprozesse müssen so barrierefrei gestaltet werden, dass sich auch Selbstvertreter*innen mit sogenannter geistiger Behinderung beteiligen können.

Fachkräftemangel in der Behindertenhilfe entgegenwirken

Soziale Berufe in der Behindertenhilfe
© Lebenshilfe/David Maurer

Der Fachkräftemangel nimmt bei Diensten und Einrichtungen der Lebenshilfe zum Teil dramatische Formen an und führt sogar dazu, dass Angebote für Menschen mit Behinderung wegfallen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat darum ihre politischen Forderungen zum Fachkräftemangel zusammengefasst.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert:

  • Einen "Gipfel zum Arbeits- und Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe", der die verschiedenen Akteure zusammenführt und den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht.
  • Öffentlichkeitsarbeit für die Tätigkeit in der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung.
  • Schulgeldfreiheit und eine praxisintegrierte, bundesweit vergleichbare und in allen Bundesländern anerkannte HEP-Ausbildung, die auch berufsbegleitend möglich ist.
  • Begrenzen der Leiharbeit in der Daseinsfürsorge durch gesetzliche Regelungen, z. B. über Begrenzung der Dauer des Einsatzes bzw. des Anteils bei der Anrechnung von Fachkräften oder die Berücksichtigung von Lohngleichheit.

Die Lebenshilfe ist deutschlandweit Arbeitgeberin im Bereich der Behindertenhilfe. Auf diesen neuen Seiten rund um Soziale Berufe geben wir Interessierten einen ersten Überblick.

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