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Werkstattrat

Werkstattrat: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

zuhören: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Pausen-Zeiten: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

In einer Werkstatt arbeiten Menschen mit Behinderung.
Jede Werkstatt muss einen Werkstattrat haben.
Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.

Der Werkstattrat vertritt die Rechte der Beschäftigten.
Er wird von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt.
Im Werkstattrat sind mehrere Mitglieder.
Alle Beschäftigten können den Werkstattrat ansprechen:

  • Wenn sie Probleme haben.
  • Wenn sie einen Vorschlag machen wollen.
  • Wenn sie sich beschweren wollen.

Er ist für alle da.
Der Werkstattrat soll darauf achten:
Gesetze und Regeln müssen eingehalten werden. 

Der Werkstattrat wird informiert:

  • Wenn neue Fach-Leute eingestellt werden sollen.
  • Wenn jemand aufhört in der Werkstatt zu arbeiten.
  • Wenn jemand seinen Arbeitsplatz wechselt.

Der Werkstattrat kann zum Beispiel bei diesen Themen mitreden:

  • Werkstatt-Ordnung
  • Arbeits- und Pausenzeiten
  • Urlaub
  • Weiterbildung
  • Essen und Getränke in der Kantine
  • Umbau der Werkstatt
  • Wie sollen Arbeitsplätze aussehen?
  • Feste und Ausflüge
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