Zugang zu beruflicher Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für alle: Die Lebenshilfe fordert eine Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
mehrDas Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Wenn Menschen mit Behinderung keine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden haben sie Anspruch auf Leistungen.
mehrIn der Werkstatt können Menschen mit Behinderung mitbestimmen. Das steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Kurz heißt sie: WMVO. Mehr dazu hier.
mehrRente für Menschen mit Behinderung in Werkstätten: Beschäftigte können schon nach 20 Jahren einen Rentenanspruch haben. Wir bieten weitere Informationen an.
mehrDie Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe hat Folgen für das Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Wir klären auf.
mehrWir informieren über die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge für Menschen mit Behinderung, die in einer WfbM arbeiten. Weitere Informationen hier.
mehrWohnen mit Behinderung: Die Lebenshilfe setzt sich für vielfältige Wohnformen ein – angepasst an die Vorstellungen von Menschen mit Beeinträchtigung.
mehrDas Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung (Zuschuss), die für Mieter und auch Eigentümer von Wohnraum in Betracht kommt. Mehr über das Wohngeld hier.
mehrJugendliche mit Behinderung haben Wünsche und Bedürfnisse, die inklusive Jugendarbeit so wichtig machen. Darum erforschen wir inklusive Jugendarbeit.
mehrDas Fragile-X-Syndrom ist eine Behinderung. Hier lesen Sie in Leichter Sprache: Woher das Fragile-X-Syndrom kommt. Und wie Menschen damit leben.
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