Presse
22.05.2019 Inklusion und Teilhabe

Zur Europawahl am 26. Mai: Lebenshilfe fordert ein barrierefreies Europa

Sebastian Urbanski hat das Down-Syndrom und ist im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Er geht am Sonntag zur Europawahl. Ihm ist Barrierefreiheit in Europa ganz besonders wichtig. Zum Beispiel einfache Sprache. Damit er alles verstehen und mitreden kann.

60,8 Millionen wahlberechtigte Deutsche sind am 26. Mai aufgerufen, ein neues Europa-Parlament zu wählen. Einer von ihnen ist Sebastian Urbanski. Der 41-jährige Berliner hat das Down-Syndrom und  fordert als Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe, dass die EU allen ihren Bürgerinnen und Bürgern gleiche Chancen ermöglichen soll. „Für uns Menschen mit Behinderung bedeutet das zuallererst Barrierefreiheit“, sagt Sebastian Urbanski.
 
Damit sei nicht nur der Fahrstuhl für Rollstuhlfahrer oder die piepsende Ampel für blinde Menschen gemeint. „Wenn zum Beispiel Formulare zu kompliziert sind, verstehe ich sie nicht, erklärt Urbanski. „Ich finde es darum besser, wenn sie in einfacher Sprache geschrieben werden. Sonst bin ich auf die Hilfe anderer angewiesen. Und das will ich nicht. Ich möchte so selbstständig wie möglich leben.“

Auch für die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB, ist eine Umwelt ohne Barrieren der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe in Deutschland und ganz Europa. Egal, ob es um Arbeitsplätze, ums Wohnen, den Besuch beim Arzt oder im Kino geht. Ulla Schmidt: „Wir brauchen in der EU gute Standards für Barrierefreiheit. Einfache Sprache würde eine Europäische Union schaffen, deren Vorteile jeder sofort verstehen kann. Einfache Sprache würde dazu beitragen, Vorurteile unter den Völkern Europas und gegenüber der Brüsseler Bürokratie abzubauen.“ 

Für alle Anliegen ist es entscheidend, am Sonntag wählen zu gehen und so Europapolitik mitzugestalten! Diese Wahl ist dabei für viele Menschen mit Behinderung die erste Wahl ihres Lebens: Dank der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes konnten Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen und nun ihr Bürgerrecht wahrnehmen. Auch in anderen europäischen Ländern gab es Änderungen beim Wahlrecht – ein großer Erfolg nach einem häufig langen Kampf, der oft erst vor Gericht endete. Dieser Erfolg ist zuvorderst Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden wie der Lebenshilfe in Deutschland zu verdanken.

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