Presse
04.06.2025 Inklusion und Teilhabe

Lebenshilfe: An den Schwächsten der Gesellschaft darf auf keinen Fall gespart werden!

Der Verband für Menschen mit Behinderung weist die Kritik von Kanzler Merz an den steigenden Kosten bei der Eingliederungshilfe aufs Schärfste zurück.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.
© Lebenshilfe/Chaperon
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

Bundeskanzler Friedrich Merz will offensichtlich an den Leistungen für Menschen mit Behinderung sparen. Auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin sagte er, dass jährliche Steigerungsraten von bis zu zehn Prozent bei der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe nicht länger akzeptabel seien.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., reagiert darauf mit aller Schärfe: „Mit dieser pauschalen Aussage unterstellt der Kanzler, dass Menschen mit Behinderung und ihre Familien sowie Kinder und Jugendliche zu Unrecht Leistungen beziehen und zu viel Geld kosten. Das ist ungeheuerlich! Menschen mit Behinderung erhalten ausschließlich bedarfsgerechte Unterstützung, damit sie am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben können. Das wird ihnen schon im Grundgesetz garantiert, wo es heißt: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Wer denkt, Menschen mit Behinderung machen sich ein schönes Leben auf Kosten des Staates, der irrt gewaltig. Die Steigerungen sind vielmehr auf die allgemeine Kosten- sowie die Tariflohnentwicklung zurückzuführen. Außerdem nehmen die Fallzahlen in der Eingliederungshilfe zu. Das ist eine Folge des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts, der die Lebenserwartung auch von Menschen mit Behinderung erhöht. All das scheint Friedrich Merz nicht bedacht zu haben. Als Lebenshilfe sagen wir klipp und klar: An den Schwächsten der Gesellschaft darf auf keinen Fall gespart werden. Vielmehr braucht es Investitionen in eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft.“


Newsletter abonnieren

Spendenkonto: Bundesvereinigung Lebenshilfe, IBAN DE26 5139 0000 0000 5010 00, BIC: VB MH DE 5F

Jetzt spenden