Presse
10.03.2021 Inklusion und Teilhabe

Inklusives SGB VIII jetzt!

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe im 8. Sozialgesetzbuch (SGB XIII). Hierfür müssen das vorliegende Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verabschiedet und die erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden!

Inklusive Schule Lebenshilfe
© Lebenshilfe/David Maurer

Seit Jahren setzen sich die Fachverbände für Menschen mit Behinderung für die fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ein. Alle Kinder und Jugendlichen müssen die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen können, und zwar unabhängig davon, ob sie eine seelische, körperliche oder geistige Behinderung haben oder auch nicht. Dies gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung. Daher erwarten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung endlich ein inklusives, alle Kinder und Jugendlichen umfassendes Recht der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.

Die Eltern und ihre Kinder mit Behinderung haben immer wieder deutlich gemacht, dass sie keinen oder nicht ausreichenden Zugang zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Die lokalen Ansprechpartner in der Jugendhilfe und barrierefreie Leistungen, die die besonderen Teilhabebedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung berücksichtigen, müssen entsprechend dem KJSG entwickelt werden. Für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist es erforderlich, dass sich die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe strukturell und fachlich weiterentwickeln. Die Verwaltungsumstellung, die Praxisentwicklung und nicht zuletzt die inklusiven Unterstützungsleistungen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Wer die inklusive Kinder- und Jugendhilfe will, muss dafür einstehen. Daher erwarten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass die Kosten für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird aktuell in den Ausschüssen im Bundestag und mit den Ländern beraten.

Weitere Informationen:

Stellungnahme der Fachverbände zum Referentenentwurf 

Diskussionspapier der Fachverbände zu einer Inklusiven Lösung innerhalb der Reform des SGB VIII


Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de


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